Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 67

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sammenhang mit einer geplanten Einführung einer Meldepflicht für diese Studien von Bedeutung sein.

Auf etwas möchte ich aber ganz besonders hinweisen, und das wurde im § 41 dieses Gesetze ganz „leise“ angefügt. Ich möchte dem Herrn Bundesminister Danke sagen, denn es wird hier gesundheitspolitisch ein sehr wichtiger Schritt gesetzt: Die Mitglieder der Ethikkommission müssen klar ihre Verhältnisse zu den Pharmafirmen deklarieren. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt, der in diesem Gesetz verankert ist.

Durch die Änderung im Gewebesicherheitsgesetz wird klargestellt, dass der Transport von Zellen und Geweben auch von Dritten durchgeführt werden kann, die über keine Bewilligung als Gewebebank verfügen, und dass diese Kontrolle dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen obliegt.

Im Arzneiwareneinfuhrgesetz wird klargestellt, dass bereits der Versuch der Übertre­tung von Verwaltungsstrafvorschriften bei der Einfuhr strafbar ist.

Ich darf in diesem Zusammenhang folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses 184 der Beilagen über die Regierungsvorlage 155 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arz­neimittelgesetz, das Gewebesicherheitsgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Die Novellierungsanordnung in Artikel 1 Z 10 lautet:

„10. § 2a Abs. 3 lautet:“

2. Die Novellierungsanordnung in Artikel 1 Z 23 lautet:

„23. § 16b samt Überschrift entfällt.“

Begründung

Zu Z 1 (Art 1 Z 10 – § 2a Abs. 3 Arzneimittelgesetz) und Z 2 (Art 1 Z 23 – § 16b Arznei­mittelgesetz): Es handelt sich um die Beseitigung von Redaktionsversehen.

*****

Ich möchte mich abschließend für das gelungene Gesetz bei Herrn Bundesminister Stöger und seinen Mitarbeitern recht herzlich bedanken. Mit der Zustimmung des Ho­hen Hauses setzen wir einen wichtigen Schritt in der Gesundheitspolitik. (Beifall bei der SPÖ.)

11.37

11.37.30


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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