Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 68

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Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 184 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen vor, der sich auf Artikel 1 Z 10 und Z 23 bezieht.

Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des gerade erwähnten Abänderungsantrages samt Titel und Eingang abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist angenommen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf stimmen, um ein Zeichen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung ange­nommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten List, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschädigung für Contergan-Opfer.

Wenn Sie diesem Entschließungsantrag beitreten, bitte ich um ein zustimmendes Zei­chen. – Er findet keine Mehrheit und ist daher abgelehnt.

11.38.305. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (154 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (185 d.B.)


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.


11.38.50

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Beim Bäderhygienegesetz sollen folgende wichtige Punkte geändert werden:

Einerseits geht es um die Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments, wo die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung im Mittelpunkt stehen, und im zweiten Teil kommt es zu einer Präzisierung des Anwendungsbereiches des Bäderhygienegesetzes hinsichtlich Warmsprudelwannen, besser bekannt unter dem Namen Whirlpool.

Was nun die Umsetzung dieser EU-Richtlinie anlangt, die wesentlichen Neuerungen: Für jedes Badegewässer ist ein Badegewässerprofil zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. In diesem aktuellen Profil sollen potentielle Verschmutzungs- und Verun­reinigungsquellen hinsichtlich des Badegewässers, aber auch in der Nähe zum Bade­gewässer beschrieben, qualifiziert und analysiert werden.

Mittels derartiger Profile sollen wichtige Informationen gewonnen werden, die einerseits eine langfristige Planung bezüglich der Erhaltung des Badegewässers und der Bade­qualität, aber auch der Verbesserung ermöglichen sollen, es soll die Möglichkeit einer Erstellung von Checklisten im Zusammenhang mit Verschmutzungsereignissen ge­schaffen werden, und darüber hinaus sollen auch die Ergebnisse regelmäßig gewartet und überprüft werden.

Eine jährliche Einstufung der Qualität eines Badegewässers erfolgt künftig nicht nur aufgrund der Daten der letzten Badesaison, sondern der letzten vier Badesaisonen.

 


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