Darüber hinaus sollen auch im Zusammenhang mit den Bewirtschaftungsmaßnahmen formelle Verpflichtungen während der Badesaison eingeführt werden. Wenn es zur Nichteinhaltung der Werte kommt, sollen unmittelbare Maßnahmen gesetzt werden können. Weiters sollen auch langfristige Maßnahmen gesetzt werden können, um auch entsprechend umstrukturieren zu können, um für den Badeteich, für das Badegewässer Entlastungen vornehmen zu können – eine sehr gute und notwendige Maßnahme. Darüber hinaus sollen auch die Öffentlichkeit, die Benutzer von Badeseen regelmäßig informiert werden, und dementsprechend kann man dann auch im Internet jeweils ablesen, wie es um die einzelnen Badegewässer steht.
Der zweite Teil betrifft die sogenannten Warmsprudelwannen oder die Anwendung des § 2 des Bäderhygienegesetzes. Sie wissen sicherlich alle auch aus eigener Erfahrung, dass diese Warmwassersprudelbecken wirklich einen Boom erleben. Allerdings muss man oft auch von einem Boom im Zusammenhang mit dem, was sich in diesem Wasser befindet, sprechen. Um diesbezüglich auch eine gesundheitliche Maßnahme festzuschreiben, wird nun vorgeschrieben, dass der § 2 des Bäderhygienegesetzes Anwendung finden muss – eine sinnvolle, notwendige, wichtige gesundheitspolitische Maßnahme, aber darüber hinaus auch eine wichtige Maßnahme im Zusammenhang mit dem Tourismus, denn Österreich ist ein Tourismusland, und es ist notwendig, dass unsere Badegewässer und auch die Warmwassersprudelwannen gesund sind und uns nicht schaden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.42
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Badetemperaturen um die 30 Grad, wie wir sie letztes Wochenende erleben durften, sorgen natürlich dafür, dass Jung und Alt gern den Sprung ins kühle Wasser wagen – und das kann man bei den österreichischen Badeseen und Badeteichen auch unbedenklich tun, denn sie weisen eine sehr hohe Wasserqualität auf. Der Badewasserreport der Europäischen Kommission weist das auch so aus, Gott sei Dank.
Trotzdem gibt es einen Wermutstropfen, denn 2008 wurden sieben Badestellen beanstandet, die nicht den EU-Hygienebestimmungen entsprochen haben – im Jahr davor waren es nur sechs. Diese Grenzüberschreitungen sind nicht gesundheitsgefährdend und beeinträchtigen auch den Badespaß nicht, aber trotzdem muss man dem natürlich nachgehen. Für mich ist es besonders interessant, da vier dieser beanstandeten Badestellen in Niederösterreich liegen, in meinem Wahlkreis, in meiner unmittelbaren Nähe. Eine davon ist ein Badeteich in Litschau, nahe an der tschechischen Grenze, eine Badestelle betrifft den Badeort Weißenkirchen an der Donau und zwei Badestellen den Kampfluss – das ist der wichtigste Fluss im Waldviertel, und davon betroffen sind der Badesee Ottenstein und das Kampflussbad im Kamptal.
Das Land Niederösterreich hat eine Studie in Auftrag gegeben, und auch die Auswertung liegt bereits vor. Es wurde der gesamte Kampfluss analysiert und dabei festgestellt, dass kleine Zubringergerinne, wo Katastralgemeinden angrenzen, die keine Abwasseranlage haben, Probleme verursachen. Es wird auch bereits an der Beseitigung dieser Probleme gearbeitet.
Zweitens wurde auch festgestellt, dass Starkregenereignisse dazu beitragen, dass große Erdmassen mit dem Kampfluss mittransportiert werden und dann natürlich auch überhöhte Werte bei den nachfolgenden Messungen, die innerhalb von sechs bis 48 Stunden nach solchen Niederschlagsereignissen stattfinden, festgestellt werden. In
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