Niederösterreich wird bei diesen Badestellen innerhalb von 14 Tagen regelmäßig eine Kontrolle durchgeführt, und da kann es natürlich passieren, dass man gerade einen Zeitraum erwischt, wo solch eine besondere Betroffenheit durch ein Gewitter vorhanden ist. Derartige Messdaten, die zur Verfälschung des Gesamtergebnisses beitragen, können künftig einmal im Jahr unberücksichtigt bleiben; also eine kurzfristige Verschmutzung durch wetterbedingte Einzelereignisse darf außer Acht gelassen werden. Das wird natürlich dazu beitragen, dass das Gesamtergebnis gerade beim Kampfluss, beim Wassergüteergebnis ein deutlicheres Bild abgibt.
Österreich schneidet trotz dieser Betroffenheit im EU-Vergleich sehr gut ab. 2008 wurde für 97 Prozent der untersuchten Badeseen gute Wasserqualität bestätigt. Sie entsprechen den Standards, und 72 Prozent erfüllten sogar die freiwillig höheren Standards.
Weiters ist in diesem Gesetz auch ein Lückenschluss bei den Badewassersprudelwannen enthalten – es wurde bereits von meiner Kollegin ausgeführt. Und zwar müssen zukünftig Unternehmen auch für jene Whirlpools, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, eine Betriebsgenehmigung einholen, und sie müssen auch einmal jährlich ein wasserhygienisches Gutachten der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorlegen.
Es sind also neue Parameter, die in dieser Gesetzesänderung enthalten sind, durch die auch Maßnahmen gesetzt werden können, die zur Verbesserung der Wasserqualität der Badegewässer, und zwar vor allem auch der Oberflächengewässer, beitragen werden. Es wird eine zielgerichtete Datenauswertung vorgesehen, die vor allem auch einen langen Zeitraum von vier Jahren erfasst und natürlich auch zur Erstellung des Badewasserprofils beitragen wird.
Mehr Transparenz, mehr Information über die Badewasserqualität wird in Zukunft auch für die Badegäste möglich gemacht. Und damit wird im Sinne des Tourismus und vor allem auch zum Wohle der Badegäste auch weiterhin allen Menschen, die gerne in den österreichischen Seen und in den österreichischen Teichen schwimmen, ein uneingeschränktes Badevergnügen möglich sein. (Beifall bei der ÖVP.)
11.47
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir werden diesem Gesetz zustimmen. Es ist zu diesem Gesetz schon sehr vieles gesagt worden. Selbstverständlich ist es dringend notwendig, dass unsere Gewässer regelmäßig überprüft werden. Auch wenn nur sieben Gewässer eine Verunreinigung aufgewiesen haben, sind es um sieben zu viel, und jedes Gewässer, das verunreinigt ist, gehört sofort reguliert. Ich glaube, dass das auch ganz, ganz wichtig ist, auch im Sinne unserer Bevölkerung, unserer Menschen, die ja das Recht haben sollen, in sauberen Gewässern baden zu dürfen.
Ich glaube auch – und das ist etwas, was in diesem Gesetz besonders gut ist –, dass Verschmutzungsquellen auch gekennzeichnet werden müssen. Damit kann der einzelne Badebesucher auch selbst entscheiden: Möchte er trotzdem hier baden oder möchte er es nicht, möchte er es unterlassen? Das ist etwas, was sicherlich ein ganz großer Fortschritt ist.
Was durch dieses Gesetz aber noch erfolgt – es wurde schon erwähnt –, das ist die Hereinnahme von Warmwassersprudelwannen. Das ist etwas, was wir als sehr gut empfinden. Wir glauben, dass gerade die Warmwassersprudelwannen, die sich ja nicht
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