Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 71

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nur an Kurheilstätten, sondern auch an verschiedenen anderen Vergnügungsorten be­finden, einer strengeren Kontrolle unterzogen werden sollten. Wir wissen ja, dass sich Keime gerade im warmen Wasser besser halten.

Ein bisschen ein Problem habe ich noch mit der Häufigkeit der Kontrollen, nämlich gerade dieser Warmwassersprudelwannen. Ich glaube, man sollte gerade in solchen Bereichen auch wirklich eine regelmäßigere Untersuchung durchführen. Einmal im Jahr ist fast ein bisschen wenig.

Dennoch: Wir halten dieses Gesetz für einen Schritt in die richtige Richtung, und wir werden ihm daher zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.


11.49.31

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Nach den letzten Untersuchungen entsprechen 261 von 268 Seen den von der EU geforderten Qualitätskriterien. Zahlreiche Seen haben eine exzellente Wasserqualität, viele sogar Trinkwasserqualität. Die Anpassung an die EU-Richtlinien wird also kein Problem sein.

Wichtig sind die Bestimmungen für die Warmwassersprudelwannen, denn wir wissen, dass diese Whirlpools der beste Nährboden für Bakterien sind und eine potenzielle Ge­fahr, was Infektionskrankheiten betrifft, darstellen.

Eng verbunden mit der Badehygiene sind die Bademeister. Derzeit lässt die österrei­chische Rechtsordnung Normen betreffend eine einheitliche Berufsausbildung für den Berufsbademeister vermissen. Das fehlende Anforderungsprofil für einen Beruf, der große Verantwortung und Einsatz erfordert, führt dazu, dass beispielsweise nicht ein­mal die Fähigkeit des Schwimmens nachgewiesen werden muss. Diese Tatsache führ­te in der jüngeren Vergangenheit bereits zu dramatischen Vorfällen, in deren Folge sich in Kärnten ein des Schwimmens unkundiger Bademeister verantworten musste.

Seit mehreren Jahren wird nun in Österreich, am Österreichischen Normungsinstitut, an einer entsprechenden Richtlinie im Sinne der Qualitätssicherung der Ausbildung von Bademeistern gearbeitet. Derzeit schulen die Bundesländer Bademeister nach eigenen Vorstellungen und unterschiedlichen Ausbildungsrichtlinien. Im Sinne der Si­cherheit der Badegäste, aber auch der Bademeister ist dringend eine bundeseinheit­liche Regelung mit Standards zu schaffen, die unter anderem eine Ausbildung in den Bereichen Schwimmen, Erste Hilfe, Wasserrettung, Gästebetreuung, Hygiene, Desin­fektion und Wasseraufbereitung als unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufes sicherstellen.

Wir haben bereits im Mai 2008 einen entsprechenden Antrag eingebracht. Ich bringe heute noch einmal einen diesbezüglichen Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dringend jene Schritte und Maßnahmen zu setzen, die die Einführung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes für ,Bäderaufsichts-


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