Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 72

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personen (Bademeister) und damit eine entsprechende einheitliche Berufsausbildung sicherstellen.“

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(Beifall beim BZÖ.)

11.52


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaf­fung einer bundeseinheitlichen Berufsausbildung für Bademeister

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 5, Bericht des Gesund­heitsausschusses über die Regierungsvorlage (154 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (185 d.B.)

Derzeit lässt die österreichische Rechtsordnung Normen betreffend eine einheitliche Berufsausbildung für den Beruf Bademeister vermissen. Das fehlende Anforderungs­profil für einen Beruf, der große Verantwortung und Einsatz erfordert, führt dazu, dass beispielsweise nicht einmal die Fähigkeit des Schwimmens nachgewiesen werden muss.

Diese Tatsache führte in der jüngeren Vergangenheit bereits zu dramatischen Vorfäl­len, in deren Folge sich in Kärnten ein des Schwimmens unkundiger Bademeister wegen unterlassener Hilfeleistung in Folge eines tödlichen Badeunfalls verantworten musste.

Seit mehreren Jahren wird nun bereits am Österreichischen Normungsinstitut an einer entsprechenden Richtlinie im Sinne der „Qualitätssicherung“ der Ausbildung von Bade­meistern gearbeitet. Derzeit schulen die Bundesländer Bademeister nach eigenen Vor­stellungen und unterschiedlichen Ausbildungsinhalten.

Im Sinne der Sicherheit der Badegäste aber auch der Bademeister ist dringend eine bundeseinheitliche Regelung mit Standards zu schaffen, die unter anderem eine Aus­bildung in den Bereichen Schwimmen, Erste Hilfe, Wasserrettung, Gästebetreuung, Hygiene, Desinfektion und Wasseraufbereitung als unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs sicherstellen.

Auf Initiative des BZÖ-Landtagsklubs wurde in diesem Sinne bereits am 07.02.2008 vom Kärntner Landtag ein Beschluss betreffend die Ausbildung für Bademeister ge­fasst, in welchem unter anderem durch die Erlassung entsprechender gesetzlicher Be­stimmungen ein Berufsbild für den Beruf „Bäderaufsichtsperson“ (Bademeister) bzw. die Schaffung einer entsprechenden Berufsausbildung und Fortbildung unter Beach­tung o.a. Lehrinhalte gefordert wird.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dringend jene Schritte und Maßnahmen zu setzen, die die Einführung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes für „Bäderaufsichts-


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