personen‘ (Bademeister) und damit eine entsprechende einheitliche Berufsausbildung sicherstellen.“
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(Beifall beim BZÖ.)
11.52
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Spadiut, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer bundeseinheitlichen Berufsausbildung für Bademeister
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 5, Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (154 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (185 d.B.)
Derzeit lässt die österreichische Rechtsordnung Normen betreffend eine einheitliche Berufsausbildung für den Beruf Bademeister vermissen. Das fehlende Anforderungsprofil für einen Beruf, der große Verantwortung und Einsatz erfordert, führt dazu, dass beispielsweise nicht einmal die Fähigkeit des Schwimmens nachgewiesen werden muss.
Diese Tatsache führte in der jüngeren Vergangenheit bereits zu dramatischen Vorfällen, in deren Folge sich in Kärnten ein des Schwimmens unkundiger Bademeister wegen unterlassener Hilfeleistung in Folge eines tödlichen Badeunfalls verantworten musste.
Seit mehreren Jahren wird nun bereits am Österreichischen Normungsinstitut an einer entsprechenden Richtlinie im Sinne der „Qualitätssicherung“ der Ausbildung von Bademeistern gearbeitet. Derzeit schulen die Bundesländer Bademeister nach eigenen Vorstellungen und unterschiedlichen Ausbildungsinhalten.
Im Sinne der Sicherheit der Badegäste aber auch der Bademeister ist dringend eine bundeseinheitliche Regelung mit Standards zu schaffen, die unter anderem eine Ausbildung in den Bereichen Schwimmen, Erste Hilfe, Wasserrettung, Gästebetreuung, Hygiene, Desinfektion und Wasseraufbereitung als unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs sicherstellen.
Auf Initiative des BZÖ-Landtagsklubs wurde in diesem Sinne bereits am 07.02.2008 vom Kärntner Landtag ein Beschluss betreffend die Ausbildung für Bademeister gefasst, in welchem unter anderem durch die Erlassung entsprechender gesetzlicher Bestimmungen ein Berufsbild für den Beruf „Bäderaufsichtsperson“ (Bademeister) bzw. die Schaffung einer entsprechenden Berufsausbildung und Fortbildung unter Beachtung o.a. Lehrinhalte gefordert wird.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dringend jene Schritte und Maßnahmen zu setzen, die die Einführung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes für „Bäderaufsichts-
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