Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 73

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personen“ (Bademeister) und damit eine entsprechende einheitliche Berufsausbildung sicherstellen.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.


11.52.16

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Schon wieder ein sehr gutes Gesetz, wissenschaftlich kompetent, voll Verantwortung gegenüber Konsumenten, aber auch mit einem gewissen Amüsement zu lesen. Und da alles so tierisch ernst ist, würde ich ganz gerne auf die heiteren Noten dieses Gesetzes eingehen. Es zeigt nämlich, wie vielfach kompetent Beamte sind: Es wird dem föderalen Prinzip Rechnung getragen – dazu komme ich noch –, es wird auch der deutschen Sprache Huld und Würde zuteil, indem man den Whirlpool „Warm­sprudelwanne“ nennt (Abg. Großruck: Das haben die Freiheitlichen gewollt!) – auch eine Konzession –, und es ist so viel von „Oberflächengewässern“ und von anderen „Wässern“ die Rede, dass man fast glauben könnte, man sei noch im Zeitalter der k. u. k. Seemacht Österreich-Ungarn. So viel nautische Kompetenz war mir jedenfalls im Ressort bislang fremd.

Wenn man jetzt aber die föderalen Sachen liest, dann findet man da Folgendes – ich zitiere –:

„Der Landeshauptmann hat für jedes bestehende Badegewässer ... ein Badegewässer­profil zu erstellen sowie dieses regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Für neue Badegewässer ist das Badegewässerprofil bis zur Aufnahme des Badegewäs­sers in die Verordnung des Landeshauptmanns zu erstellen.“

Wenn ich mir jetzt so vorstelle: Wie läuft das ab? – Wenn ein Landeshauptmann die­sen Satz zehnmal gelesen hat und sich dann, in ein weißes Saunatuch gehüllt, mit handlichem Mikroskop von der Sauna ins Dampfbad bewegt und hier seinen Aufgaben nachkommt, gewinnt der Ausdruck „Landesvater“, der alles weiß und alles kann und alles macht, ziemlich an Gewicht.

Aber wenn man jetzt überlegt, dass die Krankenkassen – das hat auch etwas mit der See zu tun – mit ihren finanziellen Problemen langsam über Bord zu gehen scheinen, aber Österreich glücklich ist, wenn man schaut, dass in Badegewässern keine Salmo­nellen, Würmer und sonstige Sachen vorhanden sind und unsere Gäste vor Fußpilzen geschützt werden, dann hat das wieder eine andere Note. (Abg. Hörl: Das ist auch wichtig!) Es soll ja nicht so sein, dass vor jedem Whirlpool im Zillertal steht: Fragen Sie vor Benutzung den Arzt, den Apotheker, den Hotelier oder den Herrn Landeshaupt­mann! – Das kann es nicht sein. Und „Souvenirs“ wie Hepatitis, Würmer, Pilze sind nicht das, was der Tourist gerne nach Hause mitnimmt. Da verkaufen sich Tirolerhüte wahrscheinlich schon noch etwas besser.

Aber das Gesetz hat einiges geleistet, um sozusagen der Alpensaga nicht eine dritte Folge folgen zu lassen. Und hier hat das Ressort auch auf die Tourismusverbände ge­achtet oder gehört. Wenn man hört, dass in Whirlpools über 60 Prozent der Proben beanstandet werden, dann hat das schon etwas für sich.

Ich lese jetzt vor, was ich dem Tourismus zuschreibe:

Die Kontrollen werden so anzusetzen sein, „dass die erforderlichen Prüfungen und Dokumentationen stattfinden können, ohne das Wohlbefinden des Gastes beziehungs­weise die Privatsphäre der Gäste zu beeinträchtigen.“

 


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