Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 74

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Jetzt weiß ich schon, dass sich in Whirlpools einiges an Privatem abspielen kann. Und dass diese Atmosphäre geschützt werden soll, ist mir auch klar. Ich gebe aber nur zu bedenken, dass, wenn man sich im Whirlpool ansteckt, nicht immer die Güte des Badewassers daran schuld sein muss. (Beifall bei den Grünen. – Ruf beim BZÖ: Was denn? – Weitere Zwischenrufe.)

Herr Minister, ganz zum Schluss: Sie haben einiges zur Sicherheit beigetragen. Die Tourismusverbände jubeln. Es hat ja Sinn! Das Volk ist ja weise, man sagt: Auf der Alm, da gibt’s ka Sünd’! – Da ist das Whirlpool ja ausgelassen worden. Und das hat der Minister erkannt und hat darauf reagiert.

Was gut ist, Herr Minister Stöger, ist Ihre Ehrlichkeit: Sie sagen, es gibt nie ein Nullrisi­ko. – Das wird den Touristen nicht schaden, und ich wünsche ein frohes Baden! – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.57

11.57.30


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 185 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist angenommen.

Ich darf auch einladen, dem vorliegenden Entwurf in dritter Lesung die Zustimmung zu erteilen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Schaffung einer bundeseinheitlichen Berufsausbildung für Bademeister.

Wer diesem Antrag beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Er findet nicht die Mehrheit und ist abgelehnt.

11.58.116. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (153 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird (186 d.B.)


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Eine Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.


11.58.31

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns nunmehr mit dem Blutsicherheitsgesetz, das unter anderem auch vorschreibt, welche Tests Blutspenden durchlaufen müssen, um größtmögliche Sicherheit für die Empfänger zu gewährleisten.

Bereits 1975 hat Österreich als eines der ersten Länder der Welt ein Gesetz zur Regle­mentierung der Plasmaspenden beschlossen, und 1999 wurde das Spenden von Blut­plasma und Thrombozyten durch das Blutsicherheitsgesetz neu geregelt. Es enthält zahlreiche Vorkehrungen zum Schutz von SpenderInnen und EmpfängerInnen und ist strenger als internationale Richtlinien.

In der heute zur diskutierenden Änderung geht es nicht um die Schutzbestimmungen im Blutsicherheitsgesetz – hier sind die Standards nach wie vor vorbildlich –, sondern


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