Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 75

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um einen administrativen Aspekt, um die Vereinfachung der Inspektionen. Die Inspek­tion von ortsfesten Blutspendeeinrichtungen oblag bisher den Bezirksverwaltungsbe­hörden. Diese sollen künftig nur mehr für die mobilen Blutspendeeinrichtungen zustän­dig sein. Die übrigen Inspektionen werden Aufgabe des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen.

Diese Maßnahme soll in Hinkunft in der Praxis die bisher auftretenden Doppelgleisig­keiten vermeiden helfen. Nicht nur die Bezirksverwaltungsbehörden werden entlastet, sondern auch für die betroffenen Betriebe erlaubt die neue Regelung eine einfachere und damit effizientere Administration, da sie in anderen Bereichen ihrer Tätigkeit den Arzneimittelgesetzen und somit ohnehin der Inspektion durch das Bundesamt unterlie­gen.

Was die Bundesanstalt für Sicherheit im Gesundheitswesen betrifft, die nun neue Auf­gaben übernehmen wird, wurde im Ausschuss auch von Minister Stöger festgehalten, dass die Bundesanstalt als Teil der AGES ohnedies über die nötigen personellen Res­sourcen verfügt.

Die AGES ist auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise im Bereich des Schutzes bei Medikamenten, bei der Nahrungsmittelsicherheit und auch im Umgang mit Pro­blemlagen, etwa im Fall der Neuen Grippe, eine zuverlässige Institution.

Eine wichtige Änderung ist auch die verpflichtende Schriftlichkeit zwischen der Blut­spendestelle und den Labors. Diese gewährleistet zweifellos bessere Nachvollziehbar­keit und mehr Transparenz bei der externen Vergabe von Laboruntersuchungen zur Feststellung der gefahrlosen Eignung von Blutspenden.

In Summe ist dies eine Vorlage, die mehr Effizienz und Klarheit bringen wird – also eine vernünftige Vorlage, die wir gerne unterstützen wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.


12.01.52

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Novelle des Blut­sicherheitsgesetzes ist eine Vereinfachung bei der Inspektion von Blutspendeeinrich­tungen. Es gab da bis dato in der Praxis Doppelgleisigkeiten, was zu einer Mehrbelas­tung für die betroffenen Betriebe geführt hat. Durch diese Änderung wird die Aufgabe der Inspektion von Blutspendeeinrichtungen von der Bezirksverwaltungsbehörde auf das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen übertragen. Das bedeutet insge­samt eine administrative Erleichterung.

Bei den mobilen Blutspendeentnahmen wird an der Zuständigkeit der Bezirksverwal­tungsbehörden festgehalten.

Weiters erfolgt auch eine Vorgabe bezüglich Vergabemodalitäten über die Auslagerung von Laborleistungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Spendern. Das ist eine wichtige Maßnahme. Da kann man von vornherein feststellen, ob man für die Blutspende geeignet ist oder nicht.

Insgesamt ist diese Novelle ein weiterer Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit und der Durchführbarkeit im Bereich des Blutspendewesens in Österreich. Wir haben vor einigen Jahren die freiwillige unentgeltliche, also unbezahlte Blutspende im Gesetz ver­ankert, um zum einen die hohe Qualität der Blutkonserven sicherzustellen und zum an­deren einem internationalen Handel mit Blutprodukten entgegenzutreten.

 


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