Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 76

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Das nationale Blutspendewesen hat in Österreich eine lange Tradition und ist eine ge­wachsene Struktur, die vom österreichischen Roten Kreuz hervorragend gepflegt und betreut wird.

Wir sollten, Herr Bundesminister, meiner Meinung nach über einen eventuellen nächs­ten Schritt im Blutsicherheitsgesetz nachdenken, nämlich darüber, die nationale Selbst­versorgung gesetzlich zu verankern. Freiwillige, unbezahlte Blutspenden werden auf Basis nationaler Selbstversorgung von nicht auf Gewinn ausgerichteten Einrichtungen durchgeführt. Gerade in Zeiten von Epidemien und Pandemien wäre es, glaube ich, wichtig, eine nationale Selbstversorgung in diesem Bereich sicherzustellen.

Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, Herr Bundesminister, dass Sie gestern ge­meinsam mit dem Präsidenten des Roten Kreuzes, Fredy Mayer, Auszeichnungen vor­genommen haben für Betriebe, die sich im Bereich des Blutspendewesens besonders engagieren und hervortun.

Ich möchte auch erwähnen, wer gestern ausgezeichnet wurde. Zu den diesjährigen Gewinnern zählen die Firma Agrarmarkt Austria, Henkel Austria, IBM Österreich, der Kaufpark Alterlaa sowie die HTL Mödling. Ich möchte diese Betriebe ganz bewusst er­wähnen, weil es wichtig ist, dass die Betriebe mithelfen, mitorganisieren bei den Blut­spendeeinrichtungen, beim Blutspendewesen.

Auch das Hohe Haus möchte ich hier positiv hervorheben: Es finden im Parlament das ganze Jahr hindurch Blutspenden statt. Das wird hier auch ordentlich eingerichtet, und dafür möchte ich mich ganz herzlich beim Präsidium bedanken.

Insgesamt werden Österreichs Patienten jährlich mit 500 000 Blutkonserven von 300 000 Spenderinnen und Spendern versorgt. Es sind aber insgesamt nur knapp 4 Prozent der Bevölkerung, die in Österreich regelmäßig Blut spenden gehen.

Schließen möchte ich, indem ich Rot-Kreuz-Präsident Mayer zitiere, der gestern an­lässlich der Auszeichnungsfeier gesagt hat:

Blut kann nicht künstlich hergestellt werden, und eine Konserve ist nur 42 Tage haltbar. Wir brauchen das ganze Jahr über engagierte Blutspenderinnen und Blutspender, die ihren roten Lebenssaft für kranke und verletzte Menschen spenden. Wichtig sind Un­ternehmen und Betriebe, die soziale Verantwortung übernehmen und konkretes En­gagement zeigen. – Zitatende.

Dem ist, glaube ich, nichts hinzuzufügen. Dieses Gesetz findet natürlich unsere Unter­stützung. Und meine Bitte wäre, über die nationale Selbstversorgung in Zukunft nach­zudenken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.


12.06.22

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Einsparungen im Verwaltungsbereich kann man nur begrü­ßen. Wenn es derzeit zu Doppelgleisigkeiten und damit zur Mehrbelastung der betrof­fenen Betriebe kommt, so muss eine Gesetzesänderung die Vereinfachung bringen.

Das Rote Kreuz berichtet stolz: Jeder bekommt nur das, was er braucht, denn nach der Entnahme wird das Blut in seine Bestandteile zerlegt, in rote Blutkörperchen und Blut­plasma. Die Wissenschaft ist hier enorm weit fortgeschritten. Auch die Haltbarkeit von 42 Tagen statt 21, also eine Verdoppelung, ist ein enormer Fortschritt.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite