Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 77

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Natürlich ist eine enorm große Bürokratie notwendig, vom Spender über die Blutspen­deeinrichtung zum Transport in die Labors der Krankenhäuser, über die Abteilungen des Krankenhauses zum Patienten, um allfällige Krankheiten auch noch im Nachhinein durch die Übertragung zu erkennen.

Wenn aber die Leitlinie für mobile Blutspendeaktionen sowie stationäre Blut-, Thrombo­zyten- und Plasmaabnahmen aus fünf Din-A4 Seiten, groß gedruckt, besteht und, was die Kotrolle betrifft, die Checkliste für Inspektionen neun Din-A4 Seiten, klein gedruckt, umfasst, also doppelt so dick ist, dann muss ich sagen: Es ist für mich unverständlich, warum die Checkliste für Inspektionen doppelt so dick ist wie die Richtlinie für Blut­spendeabnahmen, die die Vorgabe dafür ist, was zu kontrollieren ist. Die Inspektion sollte eigentlich das nachvollziehen, was die Leitlinie vorgibt.

Der Handlungsbedarf ist da offensichtlich. Hoffen wir, dass diese Gesetzesänderung die gewünschte Vereinfachung auch tatsächlich bringen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

12.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.


12.08.30

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Da­men und Herren! Die Änderung des Blutsicherheitsgesetzes sieht eine Vereinfachung der Inspektionen vor, um Doppelgleisigkeiten zu verhindern. Die Blutspendeeinrichtun­gen werden von der AGES kontrolliert, die mobilen Entnahmen bleiben aber immer noch in der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden. Wo da die Beseitigung der Doppelgleisigkeiten erfolgt, weiß ich nicht.

Die Frage, ob die Übernahme der Untersuchungen und der Kontrollen der Blutspende­einrichtungen durch die AGES eine Aufstockung des Personals erforderlich macht, wäre zu beantworten. Die AGES bekommt immer mehr Aufgaben zugeteilt, sodass es bald zu wenig Personal geben wird, und dann wird das Personal aufgestockt werden müssen, und wenn dadurch Mehrkosten entstehen, so ist das abzulehnen. Im Übrigen aber werden wir diesem Vorschlag zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

12.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.


12.09.34

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Dieses Gesetz ist einer der ganz wenigen und seltenen Schritte im Sinne einer Verwal­tungsreform und im Sinne des Gedankens, dem Föderalismus auch gewisse Grenzen zu setzen. Was alles die Landesbehörden leisten sollen und was sie sich dafür teilwei­se mühsam an Kompetenzen aufbauen müssen, ist erstens kostentreibend und zwei­tens, sage ich jetzt sehr kritisch, nicht immer qualitätssichernd. Daher muss ich mei­nem Vorredner schon recht geben, wenn er die Frage aufwirft, warum nur stationäre Einrichtungen der Vereinfachung unterliegen, nicht aber ambulante Blutspendedienste. Das ist nur schwer nachzuvollziehen und ein Kompromiss, den man eigentlich vermei­den sollte.

Die stationären Einrichtungen haben schon allein aufgrund der Tatsache, dass sie in Krankenhäusern oder Rotkreuz-Zentren sind, gewisse infrastrukturelle Vorgaben, die ein Bus, der durch die Lande fährt und zum Spenden aufruft, in diesem Ausmaß gar nicht haben könnte. Es ist schade, dass es da eine Trennung gibt. Trotzdem ist diese Änderung gut.

 


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