Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 78

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Noch eine kritische Bemerkung zu den Ländern, die ja bis jetzt die Verantwortung ge­tragen haben. Als es in den siebziger Jahren Hepatitis-C-Opfer unter Plasmaspendern gegeben hat, wollten die Länder eigentlich damit nichts zu tun haben. Es war verein­bart, dass Länder, Bund und Industrie, also Plasmafirmen, in einen Hepatitis-C-Opfer­fonds einzahlen. Der Bund hat gezahlt, die Industrie hat gesagt, sie zahlt nur dann, wenn die Länder zahlen, und die Länder haben nicht gezahlt.

Das fand ich schäbig! Und das sollte das Parlament schon dazu bewegen, dafür zu sorgen, dass die Länder, wenn sie Kompetenzen haben und innerhalb dieser etwas versäumt haben, die Verantwortung tragen gegenüber jenen, denen sie Schaden zuge­fügt haben oder bei denen sie zu wenig dazu beitrugen, diesen Schaden zu vermin­dern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.


12.12.06

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Jeder von uns kann in wenigen Minuten Blut brauchen, aus irgendwelchen Gründen, und ich glaube, wir sind froh darüber, dass wir ein Gesetz haben und sicher sein können, dass wir Blut bekommen, das wir nicht nur vertragen, sondern das auch unserer Gesundheit nützt.

Weil hier gemeint worden ist, dass diese Gesetzesänderung ein Schritt zu einer Ver­waltungsreform ist, darf ich sagen: Ich sehe diesen Schritt eher in der Vereinfachung durch eine Dokumentation – Abgeordneter Maier hat ja heute schon das Thema Doping angesprochen –, darin, dass in allen Bereichen klar dokumentiert wird, was mit dem Blut, das abgenommen wird, geschieht. Das halte ich für wichtig. Dadurch soll ausge­schlossen werden, dass es in diesem Bereich sozusagen zu Machenschaften kommt, dass mit Blut gehandelt wird. Ich halte dies für eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Menschen.

Es wurden bis jetzt jene Einrichtungen und Betriebe, in denen Blutabnahmen stattfin­den, sowohl von den Bezirksverwaltungsbehörden als auch vom Bundesamt für Si­cherheit im Gesundheitswesen überprüft. Jetzt hat man das sozusagen auf ein Gleis gestellt. Ich glaube, dass das ein wichtiger Schritt ist, denn jemand, der seine Aufgabe gut macht, soll auch die Arbeit, die für alle wichtig ist, zugeteilt bekommen. Es sollen auf jeden Fall Machenschaften ausgeschlossen werden.

Wenn etwas passiert, dann werden eigentlich immer alle in einen Topf geworfen. Das wollen wir verhindern, denn es gibt viele gute Institutionen, die für uns das Blut bei den Menschen abnehmen und an uns weiterreichen.

Ich danke für dieses Gesetz – es ist wichtig, wir brauchen es einfach! (Beifall bei der SPÖ.)

12.13

12.13.30


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 153 der Beilagen.

Meine Damen und Herren, wenn Sie für diesen Gesetzentwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmen, bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

 


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