Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 79

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12.14.277. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 473/A(E) der Abgeordne­ten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Umsetzungs- und Finanzierungsplans einer bundesweiten, abgestuften Hospiz- und Palliativ­versorgung (187 d.B.)


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 7. Punkt der Tagesordnung auf.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.


12.14.56

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Palliativ- und Hospizversorgung spiegelt als sehr plakatives Beispiel wider, wie zerrissen und zersplittert Finanzierungen im Ge­sundheits- und Pflegebereich in Österreich sind. Während nämlich die Palliativversor­gung in den Spitälern der Gesundheitsversorgung zugeordnet wird, wird die Hospizver­sorgung dem Sozialrecht und der Pflege zugeordnet. Einen Teil zahlen die Länder – Kurt Grünewald sagt immer: Sterben ist Ländersache! (Abg. Dr. Grünewald: Ein Zi­tat!) –, und Heilbehelfe, Heilmittel und all die Sachen, die Menschen draußen benöti­gen, werden von der sozialen Krankenversicherung bezahlt. Das heißt, alles in allem ist das ein sehr zersplitterter Finanzierungsstrom, was auch zu der Schwierigkeit führt, dass man nicht genau abschätzen kann, was an Kosten eine effiziente Hospiz- und Palliativversorgung für Österreich zur Folge hätte.

Seit 2001 wurden von der damaligen Bundesregierung und auch von der letzten Bun­desregierung Anstrengungen unternommen, zu planen und zu erheben, und man hat versucht, das alles zusammenzuführen. Leider sind aufgrund der Zersplitterung diese Versuche derzeit über Planen und Erheben nicht hinausgegangen.

Auch diese Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das prioritär zu behandeln – zum Ausdruck gebracht im Regierungsübereinkommen, aber auch in der Artikel-15a-Vereinbarung –, dafür zu sorgen, dass es zu einer flächendeckenden qualitätsgesi­cherten Palliativ- und Hospizversorgung kommt.

Es gab im Ministerium eine Arbeitsgruppe, die 2006, sofern ich mich richtig erinnere, ihren Abschlussbericht geliefert hat, wo es Vorschläge gegeben hat, die von den Län­dern zum Teil nicht übernommen wurden. Warum? – Weil die Finanzierungsströme außerhalb der LKF-Finanzierung für die Länder nicht geklärt waren. Daher gab es kla­rerweise auch in Anbetracht deren Budgets ein Veto.

Wir haben das jetzt wieder auf der Tagesordnung. Ich hoffe sehr, dass wir es dieses Mal aufgrund des Umstandes, dass das Gesundheitsressort und auch das Sozialres­sort in sozialdemokratischer Hand sind, schaffen werden, in den nächsten Jahren eine qualitativ gesicherte, menschenwürdige Hospiz- und Palliativversorgung für Österreich auf die Beine zu stellen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. In diesem Sinne glaube ich, dass wir dieses Thema wirklich in den nächsten Jahren zu einem Abschluss bringen sollten. Den Zwischenbericht, den der Minister bis 2010 vorlegen soll, sollten wir dafür nützen, darauf weiterführende fruchtbringende und zielführende Diskussionen zu führen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.


12.17.57

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! In den heutigen Zeitungen ist von einer Mordverurtei-


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