Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 84

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.


12.35.03

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Dr. Grünewald! Ich gebe Ihnen recht, dass es schon ein bisschen schleppend dahingeht, denn – das muss man ja ganz ehrlich sagen – die ganze Diskussion hat bereits im Jahre 1999 angefangen, als damals, wenn ich das jetzt noch richtig im Kopf habe, im Krankenanstalten- und Groß­geräteplan erstmals das Wort Hospiz vorgekommen ist. Und erst im Jahr 2001 ist dann der flächendeckende Auf- und Ausbau beschlossen worden, und das war damals der erste Schritt in die richtige Richtung, dass man überhaupt sagt: Wir wollen ein Pal­liativkonzept in Österreich haben.

Es ist aber dann bereits im Jahr 2005 diese Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern abgeschlossen worden, in der man sich darauf geeinigt hat, österreichweit einheitlich gleichwertige, flächendeckende abgestufte Versorgungen zu planen und auch prioritär umzusetzen – nur das Wort „prioritär“ widerspricht sich eigentlich. (Abg. Dr. Grüne­wald: Die Umsetzung! Die Umsetzung!)

Uns allen ist bewusst, dass es regional da und dort widersprüchliche und unterschied­liche Ansprüche geben kann, aber wir haben wirklich die verdammte Pflicht, das auch interdisziplinär zu betrachten. Das heißt, dass jetzt nicht nur der Gesundheitsbereich allein verantwortlich gemacht werden kann, sondern dass auch das Sozialwesen ge­nauso wie die psychologische Betreuung und die seelsorgerischen Aspekte mitberück­sichtigt werden müssen.

Ein Gesichtspunkt, den wir auch nicht außer Acht lassen sollten, ist die demographi­sche Entwicklung, die wir zu verzeichnen haben. Diese lässt nämlich erahnen, dass es immer mehr ältere Menschen in Österreich geben wird, und gleichzeitig wissen wir auch, dass es immer mehr Single-Haushalte und immer mehr Berufstätige gibt, die nicht mehr in der Lage sind, die Pflege der schwerstkranken Menschen übernehmen zu können. Und das wünscht sich keiner von uns – da erzähle ich nichts Neues –: im Sterben alleingelassen zu werden.

Daher ist es umso wichtiger, dass die Versorgung der Menschen bis zum Lebensende sowie die bestmögliche Versorgung der Leiden unabhängig von der sozialen Stel­lung – das zu betonen, ist mir wichtig – gewährleistet sein muss. In Kenntnis dessen hat man ja auch sichergestellt, dass sich sowohl im Regierungsübereinkommen als auch in der Artikel-15a-Vereinbarung die Organisation und die Finanzierung des Pallia­tivkonzepts wiederfinden.

Damit, wie ich glaube, Ihre Bedenken, dass wir jetzt nur mehr davon abhängig sind, ob die Länder etwas tun oder nicht, zerstreut werden, hat es ja einen Auftrag an den Bun­desminister gegeben, Zwischenbilanz darüber zu ziehen, wie es mit der derzeitigen Hospiz- und Palliativversorgung ausschaut. – Und ich bin wirklich aus innerster Über­zeugung so weit, dass ich glaube, dass, wenn dieser Bericht 2010 vorgelegt wird, es uns bei gutem Willen, bei gemeinsamem gutem Willen, gelingen kann, rasch den opti­malen Ausbau der Palliativversorgung in Österreich zu gewährleisten. (Beifall bei der SPÖ.)

12.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.


12.38.16

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Palliativpflege beginnt nicht erst am Ende des Lebens, sondern Palliativpflege beginnt, wenn die Erkenntnis gereift ist, dass die


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