Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 129

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15.17.17

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Die thermische Sanierung bei Privatgebäuden ist ein echtes Erfolgsmo­dell. Es ist eine der effizientesten und günstigsten Möglichkeiten, um Treibhausgase zu reduzieren. Mit dieser Klimaschutzmaßnahme im Inland wird die Wertschöpfung ge­steigert, und es werden Arbeitsplätze gesichert. Außerdem senkt die thermische Sanie­rung auch massiv die Betriebskosten für MieterInnen und Betriebe, und es ist langfris­tig die billigste Möglichkeit, unser Kyoto-Ziel zu erfüllen.

Seit Beginn der Aktion thermische Sanierung Mitte April wurden bereits mehr als 8 500 Anträge für die Sanierung privater Gebäude eingereicht. Der Großteil der För­derungen wird zu circa 40 Prozent für Außenwände in Anspruch genommen, circa 34 Prozent werden für Fenster und circa 12 Prozent für oberste Geschoßdecken ver­wendet.

Die Fördermittel, die eigentlich für 2009 und 2010 gedacht waren, sind allerdings durch Förderzusagen mit Ende Juni so gut wie ausgeschöpft. Da wird selbstverständlich eine Fortsetzung notwendig sein, allerdings braucht es aus meiner Sicht neue Kriterien bei der Vergabe im privaten Wohnbau. Da meine ich, dass der mehrgeschoßige Wohnbau viel besser gefördert werden muss, zum Beispiel auch indem Fernwärmeanschlüsse gefördert werden. (Abg. Hornek: Das passiert schon!) Das passiert nicht! (Abg. Hornek: Landesförderungen!) Außerdem sollte man vom reinen Zuschusssystem ab­gehen und eine neue Form der Kreditmöglichkeit schaffen.

In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, das Leitungsausbaugesetz mit den eigentlich vorgesehenen 60 Millionen € pro Jahr zu dotieren, denn jetzt im Moment ha­ben wir für das Jahr 2009 0 €, für 2010 10 Millionen € und dann 20 und 30 Millionen €, und das ist auf jeden Fall zu wenig.

Das Ziel muss daher sein, die Bauordnungen zu ändern und nicht Wohnbaufördermittel für die nachträgliche Sanierung der Ein- und Zweifamilienhäuser auszugeben, denn dieses Geld brauchen wir für die Neubauwohnungen.

Die von den Grünen erhobenen Forderungen der Umschichtung der Wohnbauförde­rungsmittel zu Klimaeffizienzzwecken in Form einer Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau von 1 auf 3 Prozent würde ohne eine adäquate Erhöhung eine massive Um­verteilung zu Lasten des Neubaus bedeuten. Das wiederum bedeutet sehr starke sozi­alpolitische Auswirkungen. Da meine ich zum Beispiel einen Stillstand im Neubau und in weiterer Folge eine Wohnungsverknappung, ja sogar eine Wohnungsnot. Ein ausrei­chendes Angebot leistbaren Wohnraums könnte dadurch künftig nicht mehr gewähr­leistet werden, der soziale Wohnbau insgesamt würde zur Disposition stehen.

Bezüglich der Gebäudesanierung wird fälschlicherweise oft der Eindruck erweckt, im Wohnbau stecke aufgrund der Gebäudesanierung das größte CO2-Einsparungspoten­zial. Dabei wird allerdings nicht erwähnt, dass es im Gegensatz zur emittenten Raum­wärme aus Gewerbe/Dienstleistung im Sektor Raumwärme/Wohnen bereits zu einer Reduktion der Treibhausgasemission gekommen ist.

Die Koppelung der Bundeswohnbauförderung an die Entwicklung des Baukostenindex, die Steigerung der Neubaurate nach Maßgabe der Haushalts- und Bevölkerungspro­gnosen oder zum Beispiel die Erhöhung der Wohnbauförderungsmittel des Bundes im Ausmaß der angestrebten Sanierungsrate sind nur einige der Maßnahmen, die ge­meinsam mit den Bundesländern erarbeitet werden müssen.

Ein anderer Vorschlag wäre, bei den Eigentumswohnhäusern Mindestrücklagen anzu­legen, um eine thermische Sanierung finanzieren zu können. Orientieren kann man sich dabei am gemeinnützigen Wohnbau, wo diese Rücklagenbildung der Fall ist.

 


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