Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 130

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Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die mietrechtlichen Rahmenbedingungen ausrei­chend Möglichkeiten für Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bieten. Die von den Grünen erhobene Forderung nach einem energieeffizienten Wohnrecht geht daher am allseits akzeptierten Klimaschutz vorbei. Wohnrechtliche Änderungen zugunsten thermoenergetischer Maßnahmen dienen demnach nur als Vorwand – als Vorwand für Eingriffe in den Rechtsschutz der Woh­nungseigentümer.

Thermische Sanierung hängt eng mit Energieeffizienz zusammen. Sie, Herr Minister, sind von uns aufgefordert, das im Koalitionsübereinkommen festgeschriebene Energie­effizienzgesetz endlich vorzulegen.

Es ist klar, dass wir unsere EU-Verpflichtungen im Bereich der erneuerbaren Energien nur erreichen können, wenn wir die Steigerung des Energieverbrauches in den Griff bekommen. Das wird ohne ein Energieeffizienzgesetz sicherlich nicht funktionieren.

In Deutschland zum Beispiel wird ein solches Energieeffizienzgesetz diskutiert, und an diesen Ideen könnten wir uns sicherlich auch in Österreich orientieren. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ.)

15.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.


15.22.07

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Den Ländern kommt in diesem Bereich der thermischen Sanierung sicher eine Schlüsselrolle zu, haben wir doch zwei Möglichkeiten, diese Pro­bleme zu lösen: einerseits über die Bauordnungen und andererseits über die Wohn­bauförderung.

Man kann durchaus von einer Ökologisierung der Wohnbauförderung im mehrgescho­ßigen Wohnbau reden. Ich empfehle allen, die Studie von Lugger/Amann zu lesen, in der sehr genau drinsteht, was sich in den letzten Jahren alles verbessert hat. Im Übri­gen ist der Anteil von Wohnungen der Kategorie A in den letzten 30 Jahren von 40 Pro­zent beginnend auf 90 Prozent gestiegen.

Wir sind auch Weltmeister im Bereich der Passivhäuser: Wir haben weit über 2 000 Pas­sivhäuser mit 1,1 Millionen Quadratmetern Wohnnutzflächen. Ich bin aber dafür, dass man im Bereich der Passivhäuser diese nicht zwingend vorschreibt, sondern Anreizför­derungen gibt und dadurch Schwung in die Sache bringt.

Es gibt eine klima:aktiv-Vereinbarung mit dem Verband der Gemeinnützigen Bauver­einigungen, die die Reduktion des Energiebedarfs im Wohnungsbestand der gemein­nützigen Unternehmen um 10 Prozent bis zum Jahr 2012 vorsieht. Das bedeutet eine jährliche Einsparung von zirka 200 000 Tonnen CO2-Äquivalent und eine klimarele­vante Sanierungsrate von jährlich 3 Prozent. Das ist im Bereich der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft durchaus gelungen.

Wir haben auch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz, das seit 1. Jänner 2009 in Kraft ist. Im Bereich der Wohnbauförderung fließen zirka 70 Prozent in den Neubaubereich und 22 Prozent in die Sanierung, während 8 Prozent im Subjektförderungsbereich sind. Ich möchte in diesem Zusammenhang die vorbildhafte Funktion der BIG erwähnen. Ich glaube, hier wird wirklich viel in diesem Bereich getan.

Wo wir ein Defizit haben – ich glaube, das wissen wir alle –, das sind der Ein- und Zweifamilienhaus-Bereich und die Eigentumswohnungen. Hier handelt es sich um zirka 1,1 Millionen Objekte in Österreich. Aus diesem Grund ist gerade die letzte Initiative


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