eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 14, Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (168 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (214 d.B.) in der 26. Sitzung des Nationalrates am 16. Juni 2009
In Österreich gibt es hunderttausende Freiwillige, die unentgeltlich bei Blaulichtorganisationen - wie etwa der Feuerwehr oder dem Roten Kreuz - tätig sind.
Ein Teil dieser Freiwilligen ist bei Einsätzen regelmäßig schwersten psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt. Oftmals bieten sich den freiwilligen Helfern an Unfallorten schreckliche Bilder, die nur mit psychologischer Unterstützung verarbeitet werden können und meist sind hohe körperliche Anstrengungen erforderlich, um einen Einsatz erfolgreich zu beenden.
Die Leistungen dieser freiwilligen Helfer sind unersetzlich. Der hohe soziale Standard und die Sicherheit in Österreich könnten ohne diese Freiwilligenarbeit nicht in diesem Ausmaß gewährleistet werden. Der Staat profitiert von dieser Freiwilligenarbeit enorm.
Die hohen Belastungen, die im Rahmen bestimmter Tätigkeiten bei der Freiwilligenarbeit auftreten, sind zweifellos als Schwerstarbeit zu bezeichnen. Schwerstarbeit, die unentgeltlich und zugunsten der öffentlichen Hand erfolgt. Ein Teil der Freiwilligen setzt dabei immer wieder bei schwierigsten Einsätzen seine Gesundheit und sein Leben aufs Spiel.
Das Mindeste wäre, jene Jahre, in denen freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen regelmäßig derartigen Belastungen ausgesetzt sind, im Rahmen des Pensionsrecht angemessen zu berücksichtigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen, die im Rahmen von schwierigen Einsätzen regelmäßig schweren physischen oder psychischen Belastungen ausgesetzt sind, im Pensionsrecht angemessen berücksichtigt werden.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann mit 3 Minuten. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Über die Notwendigkeit der Feuerwehren, über die Leistungen, über die großartigen Ergebnisse bei der Jugendarbeit, bis hin zum Gemeinschaftsleben in vielen Dörfern, wo oft die Feuerwehr der einzige wirklich funktionierende Verein ist, wurde bereits viel gesprochen, und ich kann das nur unterstreichen.
93 Millionen € für zweieinhalb Jahre, das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung für eine Mindestsicherung, aber unter mittelfristiger Planung, das sage ich auch als Betriebswirt, verstehe ich doch etwas anderes. Da beginnt man bei drei bis sechs Jahre aufwärts. Das heißt, grundsätzlich ist das zu begrüßen, aber es wird letztlich ausbaufähig sein.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite