Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 154

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 14, Bericht des Fi­nanzausschusses über die Regierungsvorlage (168 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (214 d.B.) in der 26. Sitzung des Natio­nalrates am 16. Juni 2009

In Österreich gibt es hunderttausende Freiwillige, die unentgeltlich bei Blaulichtorgani­sationen - wie etwa der Feuerwehr oder dem Roten Kreuz - tätig sind.

Ein Teil dieser Freiwilligen ist bei Einsätzen regelmäßig schwersten psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt. Oftmals bieten sich den freiwilligen Helfern an Unfallorten schreckliche Bilder, die nur mit psychologischer Unterstützung verarbeitet werden können und meist sind hohe körperliche Anstrengungen erforderlich, um einen Einsatz erfolgreich zu beenden.

Die Leistungen dieser freiwilligen Helfer sind unersetzlich. Der hohe soziale Standard und die Sicherheit in Österreich könnten ohne diese Freiwilligenarbeit nicht in diesem Ausmaß gewährleistet werden. Der Staat profitiert von dieser Freiwilligenarbeit enorm.

Die hohen Belastungen, die im Rahmen bestimmter Tätigkeiten bei der Freiwilligenar­beit auftreten, sind zweifellos als Schwerstarbeit zu bezeichnen. Schwerstarbeit, die unentgeltlich und zugunsten der öffentlichen Hand erfolgt. Ein Teil der Freiwilligen setzt dabei immer wieder bei schwierigsten Einsätzen seine Gesundheit und sein Leben aufs Spiel.

Das Mindeste wäre, jene Jahre, in denen freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisatio­nen regelmäßig derartigen Belastungen ausgesetzt sind, im Rahmen des Pensions­recht angemessen zu berücksichtigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die sicherstellt, dass freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen, die im Rahmen von schwierigen Einsätzen regelmäßig schweren physischen oder psychi­schen Belastungen ausgesetzt sind, im Pensionsrecht angemessen berücksichtigt wer­den.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann mit 3 Minuten. – Bitte.


16.35.00

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Über die Notwendigkeit der Feuerwehren, über die Leistungen, über die großar­tigen Ergebnisse bei der Jugendarbeit, bis hin zum Gemeinschaftsleben in vielen Dör­fern, wo oft die Feuerwehr der einzige wirklich funktionierende Verein ist, wurde bereits viel gesprochen, und ich kann das nur unterstreichen.

93 Millionen € für zweieinhalb Jahre, das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung für eine Mindestsicherung, aber unter mittelfristiger Planung, das sage ich auch als Be­triebswirt, verstehe ich doch etwas anderes. Da beginnt man bei drei bis sechs Jahre aufwärts. Das heißt, grundsätzlich ist das zu begrüßen, aber es wird letztlich ausbau­fähig sein.

 


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