Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 162

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zu Ende ginge, 2010 ein behutsamer Aufschwung möglich und in Sicht sei, dass aber kurzfristig die Risiken weithin die Chancen überwiegen würden!

Auch das ist der Internationale Währungsfonds: ein ganz, ganz wichtiger Think Tank, der für unsere Politikentscheidungen ähnlich bedeutsam ist wie zum Beispiel die OECD. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.


17.01.21

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Hohes Haus! Ich darf mich den beiden Zollmaterien zuwenden.

Zum Ersten: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Re­gierung des Staates Israel über gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen.

In diesem Abkommen wird die Amtshilfe in Zollsachen umfassend geregelt. Es soll eine deutliche Verbesserung bei der Zusammenarbeit geben und damit eine Effizienz­steigerung erreicht werden.

Zum Zweiten: Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstech­nologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke.

Mit einer Aktennachweisdatei sollen erhebliche Verbesserungen im Zollbereich erreicht werden. Es werden Informationen über laufende oder abgeschlossene Übermittlungen bereitgestellt. Es gibt Abfragemöglichkeiten, natürlich unter Wahrung der datenschutz­rechtlichen Bestimmungen. Es kann aufgrund dessen viel leichter ein konkretes Amts­hilfeersuchen gestellt und es können Ermittlungen koordiniert werden.

Hinsichtlich beider Punkte, die eine deutliche Verbesserung darstellen, besteht Kon­sens im Hohen Haus.

Im selben Ausschuss, in dem diese beiden Punkte verhandelt wurden, wurde auch der Produktpirateriebericht 2008 enderledigt; er kommt also nicht ins Plenum. Ich darf ihn hier ansprechen, weil er damit in Zusammenhang zu sehen ist.

Das Produktpirateriegesetz zum Schutz des geistigen Eigentums ist ein mehr als zahn­loses Instrument. Es ist dieser Bericht gewissermaßen als Hilferuf der Zollbehörden zu sehen. Produktpiraterie ist nämlich kein Offizialdelikt. Es gibt die Möglichkeit, privat­rechtlich zu klagen. Das wurde im Jahre 2008 lediglich in fünf von über 1 500 Fällen gemacht. Der überwiegende Teil wird enderledigt, indem die Ware vernichtet wird. Es gibt kein weiteres Verfahren. Und in 132 Fällen wurde die Ware trotz Feststellung, dass es sich um Fälschungen handelt, wieder zurückgegeben. Also da führt sich ja alles ad absurdum!

Es wäre daher dringend geboten, dieses Delikt zu einem Offizialdelikt zu machen, denn der Hinweis auf das Finanzstrafgesetz – auch im Produktpirateriegesetz nachzu­lesen; Ergebnis null – ist totes Recht. Hier wird ein Fall konstruiert, der tatsächlich nicht eintreten wird und kann.

Herr Staatssekretär Lopatka, Sie sind mit der Forderung konfrontiert, dass Sie in Ihrem Ressort in dieser Legislaturperiode 625 Planstellen zu streichen haben. Es stellt sich daher auch die kritische Frage: Was machen Sie denn an Verwaltungsvereinfachung? Oder aber: Wird sich das auch bei der Kontrolldichte auswirken, indem die Kontrollwir­kung nachlassen wird?

Im Produktpirateriegesetz wird auch der Medikamentenbereich angesprochen; ich glaube, Jacky Maier von der SPÖ war es, der das hier vom Rednerpult aus klar wieder-


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