Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 28

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Meine Frage lautet daher:

17/M

„Wie werden Sie sich im Rahmen der EU und innerhalb der Regierung für eine mög­lichst rasche Gewährung der Visa-Freiheit für die Staaten Südosteuropas einsetzen?“

Es gibt ja hier neue Entwicklungen, wie Sie im Hauptausschuss angedeutet haben. Vielleicht könnten Sie das für alle Länder des Balkans beantworten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, da gibt es Neuerungen, das ist ganz richtig. Diese Visa-Liberalisierung ist für die Westbalkanstaaten ein ganz wesentlicher Punkt. Bei jedem bilateralen Besuch wurde ich darauf angesprochen. Das rührt daher, wie Sie richtig gesagt haben, dass im früheren Jugoslawien keine Visa-Pflicht gegen­über Europa bestand und jetzt eine solche Visa-Pflicht Vorraussetzung ist, aus dem Land auszureisen und in irgendein europäisches Land zu kommen.

Wir haben ganz konkret einen Bericht der Kommission, der besagt, dass drei Länder dieser Westbalkanstaaten sehr weit sind in den Sicherheitsvorkehrungen, damit man ihnen eine Visa-Liberalisierung gewähren kann. Es handelt sich um Mazedonien, das am weitesten vorangeschritten ist, aber auch um Serbien und Montenegro.

Das, was wir gerne gewährleisten wollen, ist, dass bei Einhaltung der Sicherheitskrite­rien – das heißt, dass etwa die Voraussetzungen erfüllt sind, dass der Reisepass nach bestimmten Kriterien Merkmale enthält, die zur Sicherung beitragen –etwa zu Jahres­ende auch eine Visa-Liberalisierung, zumindest für diese drei Länder, stattfinden kann.

Wir stehen dafür, wir setzen uns dafür ein, wir brauchen aber auch den Sicherheitsge­winn für die Länder, etwa dadurch, dass diese Länder dann auch sichere Drittstaaten – zum Beispiel in einem Asylverfahren – sein werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Bundesminister! Öster­reich verlangt ja saftige Gebühren für diese Visa – für ein schlichtes Flughafentransitvi­sum 35 €, für ein längeres Aufenthaltsvisum 75 € –, und jetzt wurde ich darauf auf­merksam gemacht, dass man für eine schlichte Telefonauskunft an der österreichi­schen Botschaft in Belgrad eine Gebühr von 12,45 € zu zahlen hat, wenn man sie mit einer Visakarte bezahlt, oder 15,50 €, wenn man sie über eine Raiffeisenbank bezahlt.

Halten Sie das für richtig, für einen schlichten Anruf bei einem Call-Center 15,50 € zu verlangen – die Visagebühren kommen ja noch dazu –, und das in einem Land, wo das Pro-Kopf-Einkommen wahrscheinlich, ich weiß nicht, ein Fünftel, ein Zehntel des öster­reichischen ausmacht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das lässt sich leicht aufklären. Es handelt sich dabei nicht darum, dass ich dann, wenn ich an der Botschaft anrufe und eine Auskunft allgemeiner Natur erhalten will, eine Gebühr zu bezahlen habe. Ich habe dann, wenn ich das freiwillig so tun will, ein Call-Center anzurufen, wenn ich es mir er­sparen will, mich für ein Visum anzustellen, sondern über diesen Weg einen speziellen Termin für meine Visumausstellung erreichen will.

Das ist ein Service, das wir jenen anbieten, die sich nicht gerne stundenlang bei der Botschaft anstellen wollen, sondern zu einem speziellen Termin ihr Anliegen betreffend


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