fahren beschleunigt, Synergien durch Nutzung schon bestehender Verkabelungen beziehungsweise Verrohrungen generell und damit Anreize zum Investieren geschaffen.
Es macht besondere Freude, sozusagen intelligente Gesetze zu beschließen, die auch bei der Bevölkerung ankommen. In Zukunft wird diese verstärkte Mitbenützung bereits bestehender Verrohrungen die sinnlose Graberei eindämmen. Es wird nicht mehr eine Firma Verlegearbeiten durchführen und danach, wenn die Straße wieder geschlossen ist, die nächste Firma kommen und diese wieder aufgraben.
Wir haben aber auch Zustimmung bei den Anbieterfirmen. Die geplante Novelle zum Telekommunikationsgesetz stößt sowohl bei der Telekom Austria als auch bei den Mitbewerbern auf starke Zustimmung. Man werde noch heuer die ersten Glasfaserpilotprojekte in Betrieb nehmen, heißt es vonseiten der Telekom Austria. Die Interessenvereinigung ISPA – Internet Service Providers Austria – begrüßt ebenfalls den erleichterten Infrastrukturzugang als Schritt in die richtige Richtung.
Nun gilt es, diese Erfolge weiterzuentwickeln und als nächstes Ziel – die Nutzung der digitalen Dividende, in Anlehnung an das erfolgreiche deutsche Modell – den Breitbandausbau vor allem im ländlichen Raum zu entwickeln und voranzutreiben, um hier Gleichberechtigung der Regionen herzustellen und die Wettbewerbsfähigkeit der benachteiligten Gebiete entscheidend zu verbessern. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Matznetter.)
14.11
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 212 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Zusatz- beziehungsweise ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Hakl, Ing. Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen vor, der sich auf die Einführung einer neuen Z 4a sowie auf eine Änderung der Z 20 bezieht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Hakl, Ing. Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungsquote von 3 Prozent sowie der Mittel für den FWF und die FFG.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 656/A(E) der Abgeordneten Maximilian Linder, Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela
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