bedarf (analog den Garantien im Ausfuhrförderungsgesetz). Derzeit ist keinerlei Einbindung des Nationalrats in die Richtlinien-Erstellung vorgesehen und auch keine Information des Nationalrats. Laut Gesetz werden aber gerade in den Richtlinien die für eine Garantievergabe entscheidenden Kriterien im Detail definiert.
Um die Risiken der Republik möglichst gering zu halten, sollen in den Richtlinien u.a. klare Regelungen zu Auskunft- und Einsichtsrechten des Bundes enthalten sein und der Vorrang des Bundes gegenüber dem Kreditgeber bei den Sicherstellungen. Weiters darf es zu keinen Gewinnausschüttungen während der Garantielaufzeit kommen, und es sind während der Laufzeit der Haftung keine erfolgsabhängigen Prämien für Führungskräfte in dem eine Haftung in Anspruch nehmenden Unternehmen zu gewähren.
Zu Ziffer 3:
Erforderlich ist eine halbjährliche – zeitnahe – Berichtspflicht an den Hauptausschuss des Nationalrats – analog dem Standard beim Ausfuhrförderungsgesetz oder Bankenpaket. Bezüglich der Berichtspflicht an das Parlament/Hauptausschuss darf es aus grüner Sicht keinen Rückfall von bereits existierenden Berichtsstandards geben. Derzeit ist im Gesetz keinerlei Berichtspflicht an das Parlament (außer Globalsummen an den Budgetausschuss) vorgesehen - z.B. über Höhe der eingegangen Haftungen, an wen und unter welchen Bedingungen und aufgrund welcher Kriterien (zB beschäftigungspolitische Auswirkungen) diese Haftungen vergeben wurden. Auch in diesem Bereich gibt es keine Transparenz.
Zu Ziffer 4:
Der Beirat soll die Prüfung der Anträge aufgrund von gesamtwirtschaftlichen einschließlich nachhaltigen beschäftigungspolitischen Aspekten (analog Ausfuhrförderungsgesetz) und unter Berücksichtigung vom zukunftsorientierten Potential des Antragsstellers vornehmen und nicht so wie jetzt im Gesetz vorgesehen nur unter gesamtwirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte.
Änderung der Zusammensetzung des Beirats, der über die Übernahme von Garantien in einfacher Mehrheit entscheidet. Da ein wesentliches Ziel dieser Garantien die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen ist, soll auch die Vertretung von ArbeitnehmerInnen-vertreterInnen im Beirat (analog Ausfuhrförderungsverfahren – hier sind im Beirat sowohl AK als auch der ÖGB vertreten) sichergestellt sein. Zudem soll auch ein(e) Vertreter(in) des Sozialministeriums im Beirat vertreten und stimmberechtigt sein.
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Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.
12.16
Staatssekretär
im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wirtschaft des Euroraums
ist im ersten Quartal mit 4,9 Prozent „so stark geschrumpft wie nie
zuvor“ – 11:19 Uhr/APA 183. Teil des Euroraums ist
auch Österreich. Wir können uns da nicht herausnehmen. Natürlich
sind auch wir massiv von dieser weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise
betroffen.
Die entscheidende Frage ist aber: Hat die Regierung darauf richtig reagiert, ja oder nein? (Abg. Strache: Nein!) Ich sage Ihnen: Die Regierung hat absolut richtig reagiert! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Klar zu beantworten: Nein!)
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