Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 98

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bedarf (analog den Garantien im Ausfuhrförderungsgesetz). Derzeit ist keinerlei Einbin­dung des Nationalrats in die Richtlinien-Erstellung vorgesehen und auch keine Informa­tion des Nationalrats. Laut Gesetz werden aber gerade in den Richtlinien die für eine Garantievergabe entscheidenden Kriterien im Detail definiert.

Um die Risiken der Republik möglichst gering zu halten, sollen in den Richtlinien u.a. klare Regelungen zu Auskunft- und Einsichtsrechten des Bundes enthalten sein und der Vorrang des Bundes gegenüber dem Kreditgeber bei den Sicherstellungen. Wei­ters darf es zu keinen Gewinnausschüttungen während der Garantielaufzeit kommen, und es sind während der Laufzeit der Haftung keine erfolgsabhängigen Prämien für Führungskräfte in dem eine Haftung in Anspruch nehmenden Unternehmen zu gewäh­ren.

Zu Ziffer 3:

Erforderlich ist eine halbjährliche – zeitnahe – Berichtspflicht an den Hauptausschuss des Nationalrats – analog dem Standard beim Ausfuhrförderungsgesetz oder Banken­paket. Bezüglich der Berichtspflicht an das Parlament/Hauptausschuss darf es aus grü­ner Sicht keinen Rückfall von bereits existierenden Berichtsstandards geben. Derzeit ist im Gesetz keinerlei Berichtspflicht an das Parlament (außer Globalsummen an den Budgetausschuss) vorgesehen - z.B. über Höhe der eingegangen Haftungen, an wen und unter welchen Bedingungen und aufgrund welcher Kriterien (zB beschäftigungs­politische Auswirkungen) diese Haftungen vergeben wurden. Auch in diesem Bereich gibt es keine Transparenz.

Zu Ziffer 4:

Der Beirat soll die Prüfung der Anträge aufgrund von gesamtwirtschaftlichen ein­schließlich nachhaltigen beschäftigungspolitischen Aspekten (analog Ausfuhrförde­rungsgesetz) und unter Berücksichtigung vom zukunftsorientierten Potential des An­tragsstellers vornehmen und nicht so wie jetzt im Gesetz vorgesehen nur unter ge­samtwirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte.

Änderung der Zusammensetzung des Beirats, der über die Übernahme von Garantien in einfacher Mehrheit entscheidet. Da ein wesentliches Ziel dieser Garantien die nach­haltige Sicherung von Arbeitsplätzen ist, soll auch die Vertretung von ArbeitnehmerIn­nen-vertreterInnen im Beirat (analog Ausfuhrförderungsverfahren – hier sind im Beirat sowohl AK als auch der ÖGB vertreten) sichergestellt sein. Zudem soll auch ein(e) Vertreter(in) des Sozialministeriums im Beirat vertreten und stimmberechtigt sein.

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Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.

 


12.16.49

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wirtschaft des Euroraums
ist im ersten Quartal mit 4,9 Prozent „so stark geschrumpft wie nie zuvor“ – 11:19 Uhr/APA 183. Teil des Euroraums ist auch Österreich. Wir können uns da nicht herausnehmen. Natürlich sind auch wir massiv von dieser weltweiten Finanz- und Wirt­schaftskrise betroffen.

Die entscheidende Frage ist aber: Hat die Regierung darauf richtig reagiert, ja oder nein? (Abg. Strache: Nein!) Ich sage Ihnen: Die Regierung hat absolut richtig reagiert! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Klar zu beantworten: Nein!)

 


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