Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 108

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Ein ganz wichtiger Punkt – auch im Gesetz, Frau Abgeordnete Lichtenecker – ist der Standort Österreich, der eindeutig festgeschrieben ist: die Anknüpfung an den Erhalt des Standortes Österreich und dann auch an den Erhalt von Arbeitsplätzen. Daher geht Ihr Antrag, den Sie heute gestellt haben, insofern ins Leere, als er in der Geset­zesmaterie bereits explizit verankert (Abg. Dr. Lichtenecker: Sie wissen, dass genau das ...!) und für die Haftungsgrundlage vorgesehen ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Eine Fata Morgana ist das! Eine Sinnestäuschung!)

Dieses Gesetz ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der österreichischen Un­ternehmen, sondern auch zur Lösung des gesamtwirtschaftlichen Problems der Kredit­klemme, das ja nicht nur ein österreichisches Problem ist, ein Problem der österreichi­schen Banken und des ihnen unterstellten mangelnden Willens (Abg. Bucher: Also ist es doch ein Problem! – weitere Zwischenrufe), sondern ein Problem der Kapitalmärkte auf der gesamten Welt und in Gesamt-Europa.

Wir sind mit diesem Gesetz Vorreiter in der Europäischen Union, weil wir hier ein wirk­sames Instrumentarium zur Verfügung stellen, das zum Beispiel durch die Übernahme der Triple-A-Bonität der Republik Österreich quasi gleichsam den Unternehmen diese Bonität leiht und damit auch eine Antwort auf die Frage der steigenden Eigenmittel­vorschriften bei den Banken ist. Das heißt, ich glaube, dass wir mit dieser Maßnahme auch eine richtige Antwort zur Lockerung der Kreditklemme geben, die wesentlich di­rekter und effizienter ist als die vielfach eindimensional diskutierte Aufweichung von Basel II, weil sie sich auch direkt an die Unternehmen wendet.

Das Problem bei Basel II – das ist heute auch diskutiert worden – ist ja nicht der Kern­gedanke – das möchte ich schon betonen! –, dass dem steigenden Ausfallsrisiko mehr Eigenkapital gegenüberstehen muss. Dieser Ansatz ist im Prinzip richtig, weil das Pro­blem bei Basel II eher in seinem prozyklischen Verstärkungseffekt liegt. Das heißt, wir müssen hier mehr ins Detail gehen und weniger nach einmaligen Antworten suchen, sondern schauen, wie wir dieses Problem vom Grunde her regeln können, ohne dass wir die Eigenkapitalvorschriften an sich komplett außer Kraft setzen.

Diese Auffassung hat übrigens auch der Europäische Rat, der ECOFIN, in seinen Schlussfolgerungen erst kürzlich vertreten. Daher ist es, glaube ich, sinnvoller, hier nicht über Einmal-Maßnahmen zu diskutieren, sondern, wenn schon, dann eine umfas­sendere Reform der Basel-II-Vorschriften zu diskutieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich es noch einmal betonen: Wir setzen mit diesem Gesetz nicht nur einen wichtigen Schritt zur Unterstützung der Liquidität von Unternehmen, sondern vor allem für den Erhalt jener 300 000 Arbeits­plätze, die im Bereich der Großindustrie und der größeren und mittleren Unternehmen in Österreich direkt vorhanden sind, und von weiteren 200 000 bis 300 000, also in Summe von 500 000 bis 600 000 Arbeitsplätzen, die von diesem Wirtschaftsbereich abhängen.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist nicht die Verantwortung dieser Bundesregie­rung, den Unternehmern in Österreich Geschenke zu machen, sondern es ist unsere Verantwortung, der Wirtschaftskrise so gegenzusteuern, dass aus der Wirtschaftskrise nicht auch noch eine Sozialkrise wird. Das tun wir mit diesem Gesetz – und das ist gut so. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.

 


12.52.46

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es geschieht jetzt in der Republik


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