Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 170

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen be­treffend eine verbindliche Normierung für das gesamte „Stiftungsrecht“, dass die Ver­folgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag findet keine Mehrheit, ist damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Gemeinnützig­keit von Stiftungen und Überprüfung der mit möglichen – was heißt das?, „Fallschein­ordnungen“, gibt es das?; das ist eine derart unleserliche Schrift (Abg. Kopf: Falsch­einordnungen! – Rufe beim BZÖ: Falscheinordnungen!) – Falscheinordnungen ver­bundenen Steuermindereinnahmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des Vorarlberger Pflegemodells.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bewertungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 287 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

15.56.166. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. He­ribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfech­tungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Nota­riatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozess­ordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Fami­lienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009) (275 d.B.)

7. Punkt

Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Gerichtsgebüh­rengesetz geändert werden (276 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

 


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