Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 299

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Spenden wäscht. Würde sie das in der Bundesrepublik Deutschland tun, würde auf­grund des deutschen Strafrechtes ein Strafmaß von drei Jahren darauf stehen.

Nach wie vor dürfen österreichische Firmen, die öffentliche Aufträge lukrieren, an Par­teien Spenden zahlen. Nach wie vor dürfen öffentliche Unternehmen an Parteien Spen­den zahlen, und so weiter und so fort. Es gibt eine Aufstellung eines schwedischen wissenschaftlichen Institutes über die Schärfe der Antikorruptionsgesetzgebung. Öster­reich liegt dort etwa auf einer Stufe mit Bangladesch. Es gibt keinen europäischen Staat, der vom gesetzlichen Niveau der Korruptionsbekämpfung her mit Österreich ver­gleichbar ist.

Jetzt bekommen wir das Bundesamt, und dahinter sitzt eine ÖVP-Ministerin, die bis jetzt schon gezeigt hat, dass sie bereit ist, sehr viel zu tun, damit Korruptionsbekämp­fung nur dann funktioniert, wenn es entweder gegen die SPÖ oder gegen die FPÖ oder gegen das BZÖ geht. Wir scheiden da zumindest bis jetzt aus, weil es bei uns als ein­ziger Partei bis jetzt keinen Anlassfall gegeben hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Pilz! In deine Computer hat auch schon wer hineingeschaut! Erinnere dich!)

Wenn es gegen die ÖVP geht, wird wahrscheinlich die kurze Leine der Ministerin zur Anwendung kommen. Das erschwert natürlich die ganze Geschichte ziemlich stark, weil in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren etwa 80 bis 90 Prozent der politisch moti­vierten Korruptionsfälle eindeutig der Österreichischen Volkspartei zuzurechnen sind.

Das heißt, der Großteil der Korruptionsbekämpfung wird an der Innenministerin und ihrem Weisungsrecht, ihrem Kontrollrecht, ihrem Personalrecht und vielen anderen Rechten scheitern. Der Korruptionsstaatsanwalt wird sich mühen, und es wird sehr stark am Parlament liegen, durch die Ausübung seiner Kontrollrechte die Arbeit der Be­amten und Beamtinnen auch im Innenministerium zu ermöglichen. Das ist das Einzige, was ich zum Schluss dem Abgeordneten Westenthaler und auch den Kollegen von der FPÖ erwidern möchte: Nein, an den Beamten im Büro für Interne Angelegenheiten liegt es nicht.

Bis auf zwei konkrete Fälle, einen Fall ohne jeden politischen Bezug in der Steiermark und den sogenannten TIWAG-Fall in Tirol, gibt es keinen Hinweis auf gezielt falsche Ermittlung vonseiten von Beamten des Büros für Interne Angelegenheiten.

Vom Kollegen Westenthaler erwarte ich schon seit vielen Monaten, dass er endlich die Beweise für sogenannte gezielte illegale Telefonüberwachungen auf den Tisch legt. (Abg. Ing. Westenthaler: Liegt schon auf dem Tisch!) Wenn diese auf dem Tisch liegen, bin ich selbstverständlich bereit, dass wir hier im Parlament darüber reden und auch über Konsequenzen reden.

Aber Beamte zuerst zu verurteilen und dann zu sagen, wir liefern die Beweise nach, Kollege Westenthaler, das hat ebenso wenig mit rechtsstaatlicher Kultur zu tun wie die Korruptionsbekämpfung vonseiten der Österreichischen Volkspartei. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Habe ich auch der Frau Ministerin mitgeteilt!)

21.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


21.49.44

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hochgeschätzte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Österreich zum sichersten Land der Welt zu machen. (Ironische Hei­terkeit bei FPÖ, BZÖ und Grünen.) Ein wesentlicher Beitrag dazu wird das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sein.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite