Die Fakten sprechen eine andere Sprache: Wir haben 300 000 Arbeitslose. Und wenn man sich hier die Rolle der Sozialdemokraten ansieht, muss man feststellen, die Sozialdemokraten nehmen hier eine Schlüsselposition ein: Genosse Androsch, AT&S: 300 Arbeitsplätze abgebaut ...
Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege, Sie wollten noch einen Entschließungsantrag einbringen. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Martin Strutz (fortsetzend): Ich bringe auch einen Entschließungsantrag ein. Dieser kommt vom BZÖ (Heiterkeit), und es geht hier um eine Unterstützung zur Kurzarbeit, da in diesem Zusammenhang begleitende Maßnahmen notwendig sind.
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehest möglich einen beschlussreifen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Wege von Lohnsteuerentlastungen weitergehend entlastet werden.“
*****
Es ist nämlich notwendig, nicht nur die Kurzarbeit zu ermöglichen, sondern auch steuerliche Maßnahmen zu setzen. (Beifall beim BZÖ.)
11.53
Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und wird mit verhandelt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Mag. Widmann, Windholz, Kollegin und Kollegen betreffend Unterstützung von Kurzarbeitern
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 679/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 957 und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpaket 2009) (249 d.B.)
Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist auf dem Arbeitsmarkt angekommen. Die Meldungen über Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden, häufen sich. Problematisch daran ist, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum Teil erhebliche Gehaltseinbußen hinnehmen müssen, unverschuldet in diese Lage gekommen sind bzw. die Kurzarbeit nicht als Ausdruck von Willenlosigkeit oder Arbeitsunwilligkeit zu verstehen ist. Aufgrund dieser Tatsachen erscheint es notwendig, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitergehend zu unterstützen.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
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