Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 74

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Die Fakten sprechen eine andere Sprache: Wir haben 300 000 Arbeitslose. Und wenn man sich hier die Rolle der Sozialdemokraten ansieht, muss man feststellen, die Sozialdemokraten nehmen hier eine Schlüsselposition ein: Genosse Androsch, AT&S: 300 Arbeitsplätze abgebaut ...

 


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege, Sie wollten noch einen Entschließungs­antrag einbringen. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Martin Strutz (fortsetzend): Ich bringe auch einen Entschließungs­antrag ein. Dieser kommt vom BZÖ (Heiterkeit), und es geht hier um eine Unter­stützung zur Kurzarbeit, da in diesem Zusammenhang begleitende Maßnahmen notwendig sind.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehest möglich einen beschluss­reifen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer im Wege von Lohnsteuerentlastungen weitergehend entlastet werden.“

*****

Es ist nämlich notwendig, nicht nur die Kurzarbeit zu ermöglichen, sondern auch steu­erliche Maßnahmen zu setzen. (Beifall beim BZÖ.)

11.53


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und wird mit verhandelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Mag. Widmann, Windholz, Kollegin und Kollegen betreffend Unterstützung von Kurzarbeitern

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 679/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 957 und das Nacht­schwerarbeitsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpaket 2009) (249 d.B.)

Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist auf dem Arbeitsmarkt angekommen. Die Mel­dungen über Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden, häufen sich. Problematisch daran ist, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum Teil erhebliche Gehaltseinbußen hinnehmen müssen, unverschuldet in diese Lage gekommen sind bzw. die Kurzarbeit nicht als Ausdruck von Willenlosigkeit oder Arbeitsunwilligkeit zu verstehen ist. Aufgrund dieser Tatsachen erscheint es notwendig, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitergehend zu unterstützen.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 


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