Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 86

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Betreuung, der Qualität der Pflege sein. Hier haben wir mit dem Kompetenzzentrum bei der SV Bauern ein ganz gutes Instrumentarium, mit den 17 000 Hausbesuchen des Vorjahres und mit allen anderen Einrichtungen ist das auch gewährleistet. Wir werden das auch noch verstärkt ausbauen.

Teilweise werden wir auch noch stärker das Angebot von Urlauberbetten propagieren. Viele der pflegenden Angehörigen gehören – sehr salopp formuliert – hin und wieder ein bisschen vor sich selbst geschützt, denn rund um die Uhr zu betreuen bedeutet, dass man auch relativ rasch ausbrennt. Darum ist es manchmal notwendig, dieses Urlauberbetten-Angebot verstärkt anzubieten, damit diese Betroffenen auch einmal fünf Tage wegfahren können und wissen, dass der, den sie betreuen, ordnungsgemäß betreut wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


12.34.04

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Eine Verbesserung der pensionsrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen im Rahmen der freiwilligen Versicherung ist sehr positiv.

Der Bund übernimmt jetzt die Beiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung ab der Pflegestufe 3 unbefristet und zur Gänze. Es wurde ja schon beim Sozialrechts-Änderungsgesetz im Jahr 2007 bis zur Pflegestufe 4 eingeführt, aber jetzt ist es unbefristet, und das finde ich ausgezeichnet. Das ist auch ein Anreiz dafür, eine Verlagerung von der öffentlichen Pflege in Heimen hin zur privaten Pflege zu Hause durchzuführen. Das ist auch geschafft worden.

Mehr als 80 Prozent der zu Pflegenden werden zu Hause gepflegt, das ist ein beträchtlicher Teil. Wir könnten gar nicht so viele Heime bauen, wie Leute in Zukunft einer Pflege bedürfen oder diese in Anspruch nehmen werden, auch aufgrund der demographischen Entwicklung.

Diese Leute, die die Kranken zu Hause pflegen, leisten einen enormen volks­wirt­schaft­lichen Beitrag und sind sozusagen nicht sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Die Betreuung aller Pflegebedürftigen in Österreich wäre ohne diese Personen eigentlich gar nicht möglich, und deshalb ist dieser Weg der richtige.

Das gesetzliche Pensionsversicherungssystem in Österreich basiert auf der Versiche­rungspflicht der Erwerbstätigen, die Pensionsansprüche werden grundsätzlich von Beitragszeiten und von Beitragsgrundlagen abgeleitet. Bei den Frauen ist es so, dass sie im familiären Bereich sehr stark beansprucht werden und dadurch Versiche­rungslücken auftreten, dass sie oft teilzeitbeschäftigt sind und ein geringes Aktivein­kommen haben und so auch in der Pension benachteiligt sind.

Es sind das wichtige Leistungen für die Allgemeinheit, die diese Frauen leisten. Des­wegen ist es auch notwendig, dass die Kindererziehungszeiten und die Pflegetätig­keiten daheim als Zugangskriterien zur Pensionsversicherungsleistung auch in Zukunft zugelassen werden. Geschätzte Damen und Herren, das ist ein wesentlicher Schritt.

Rund 78 000 Frauen in Österreich würden durch ein Generationengeld, das Frau Kollegin Haubner schon angesprochen hat, besser gestellt werden. Das BZÖ tritt grundsätzlich dafür ein, dass ein Generationengeld in der Höhe von 300 € monatlich als finanzielle Anerkennung unbezahlter sozialer Leistungen bei der Kindererziehung, bei der Pflege für un- und schlecht versorgte Frauen über 60 Jahre eingeführt wird. (Beifall beim BZÖ.)

 


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