Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 88

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber mit einer Redezeit von 2 Minuten. – Bitte.

 


12.41.07

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Regierung! Hohes Haus! Herr Kollege Öllinger – jetzt ist er nicht mehr im Saal –, die pflegenden Angehörigen sind der größte Pflegedienst in Österreich. Rund 80 Prozent der Pflegearbeit werden von Frauen erledigt. Ob Mutter, Ehemann oder behindertes Kind, die Betreuung und Pflege von Angehörigen wird in den allermeisten Fällen von Frauen geleistet. An vorderster Stelle muss unbedingt eine ausgewogene Förderung der familiären Arbeit stehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele pflegende Angehörige sind sich der Bedeutung der eigenständigen sozialrechtlichen Absicherung gar nicht bewusst. Sie fühlen sich in der Mitversicherung ihres Partners in Sicherheit. Rund 18 Prozent der Frauen, die ihre Angehörigen pflegen, verfügen über keinerlei persönliche Pensions­versicherung. Ihre eigene Versorgung im Alter ist damit nicht gewährleistet.

Ein erster, nicht unbedeutender Schritt wird nun mit dem Sozialrechts-Änderungs­ge­setz geleistet. Damit ist eine von uns schon lange, auch mittels Antrag geforderte sozialrechtliche Besserstellung von pflegenden Angehörigen nun endlich erreicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Bereich der informellen Arbeit ist aber noch sehr viel zu tun. So müssen zum Beispiel Kinderbetreuungszeiten viel stärker berücksichtigt werden, wie überhaupt der generative Beitrag im Pensionssystem mehr Berücksichtigung finden muss.

Ein weiterer Missstand ist auch jener, dass die Pflege in den Bundesländern unter­schiedlich behandelt wird. Wir fordern daher eine bundesweite, einheitliche Regelung, damit Ungleichbehandlungen in der Pflege endlich bereinigt und abgeschafft werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In weitaus überragender Zahl wollen pflegebedürftige Menschen ihren Lebensabend zu Hause und im eigenen Heim verbringen. Die bessere sozialrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen, insbesondere von Frauen, ist daher oberstes Gebot der Stunde. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.43


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


12.43.35

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregie­rung! Hohes Haus! Meine Damen und Herren, auch Sie, die Sie uns an den Fern­sehgeräten mit beobachten! (Abg. Bucher: Die werden eine Freude haben!) Wenn eine Rednerin der Opposition sagt, dass die Sozialpolitik die Visitenkarte einer Regie­rung ist, dann darf ich Ihnen sagen: Wir können die Visitenkarte jedem geben und jedem überreichen! Sie können mit uns mitstimmen, dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich denke, die Regierung hat auch heute bewiesen, dass sie ihre Aufgaben ernst und umfassend sieht. Haben wir am Beginn Arbeitsmarktpolitik diskutiert, auch mit den angeschlossenen Maßnahmen von Altersteilzeit und dergleichen, so befassen wir uns jetzt mit dem 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz, im Besonderen mit dem Bereich Pflege.

Was ist neu? – Neu ist die Tatsache, dass bis dato bei der Pflegestufe 3 nur ein Teil der Pensionsbeiträge bezahlt worden ist, bei der Pflegestufe 4 auch der Dienstgeber­beitrag, und nun ab der Pflegestufe 3 der gesamte Beitrag bezahlt wird, entweder in


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