Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 142

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Rechtslage ist, dass Kinder nicht in Schubhaft genommen werden. Das beste Beispiel dafür ist jenes, das vorhin gebracht wurde, von Strafanstalten, in denen junge Mütter nicht von ihren Kleinkindern getrennt werden. Dort gibt es einen Vollzug, bei dem Kinder bei der Mutter bleiben können. Deswegen, weil die Mutter ein schweres Delikt begangen hat, vielleicht sogar eine Mörderin ist, wird das Kind ja kein Mörder, und es befindet sich deshalb auch nicht in Strafhaft, aber es hat das Privileg, bei der Mutter zu sein. Das schätzen wir als Rechtsgut ein wenig höher ein als das, was Sie verlangen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das, was Sie verlangen, ist in Wirklichkeit die Umkehr davon. Sie sagen, sobald ein Kind – und das wurde bereits erwähnt – im Spiel ist, hat das Kind Vorrang, und wenn das Kind in Freiheit ist, dann müssen eigentlich die Eltern nachziehen dürfen und am besten schon das Niederlassungsrecht bekommen – vielleicht sogar die Staatsbür­gerschaft. Es gab erst unlängst im öffentlichen Rundfunk eine Diskussion über das jus soli, laut dem Kinder die Staatsbürgerschaft dem Boden nach erhalten, auf dem sie auf die Welt kommen.

Dann bekommt das Neugeborene die Staatsbürgerschaft, und mit dem Familien­nachzug sollen dann alle, die halt auch noch da sind – die Eltern und so weiter –, gleich dazukommen. (Abg. Mag. Korun: Jetzt verbreiten Sie Unsinn! Jetzt legen Sie mir Sachen in den Mund!) Das ist Ihre Vision davon, wie Sie eine geordnete Frem­denpolitik betreiben möchten. Diese Politik wird aber – und das müssen Sie in einer Demokratie respektieren – von der Mehrheit abgelehnt, und das steht auf jeden Fall auch im Einklang mit den Menschenrechten. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

15.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Petzner zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.35.27

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Innenminister Fekter, bevor ich meine Ausführungen beginne, möchte ich Ihnen mein Handy übergeben. Das können Sie in der Zwischenzeit studieren, überwachen und alle SMS lesen (Ruf bei der ÖVP: ... so „lustig“!), damit Sie es nicht mehr not­wendig haben, über Ihre Beamten im Büro für Interne Angelegenheiten unbequeme Oppositionspolitiker zu verfolgen und abzuhören! Ein beispielloser Skandal! (Beifall beim BZÖ. Abg. Mag. Gaßner: Das interessiert uns nicht!) Da haben Sie mein Handy, bitte schön! (Der Redner dreht sich zur Regierungsbank um und legt sein Mobiltelefon vor Bundesministerin Dr. Fekter auf die Regierungsbank.) Horchen Sie sich an, was Sie möchten, Frau Minister!

Das ist ein unglaublicher Skandal im Innenministerium, den Sie, Frau Minister Fekter wie viele andere , zu verantworten haben! (Abg. Eßl: Das interessiert doch eh niemanden!)

Aber zurück zum eigentlichen Thema, das ist die Anfrage der Grünen. – Die Position des BZÖ dazu ist eindeutig. Wir sagen: Schutz und Hilfe für jene, die unsere Hilfe brauchen und die ein Recht auf unsere Hilfe haben. Wir sagen aber auch: Kein Platz für jene Personen und beinharte Verfolgung und Abschiebung jener Personen, die kein Recht auf Aufenthalt in Österreich haben. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist die Position des BZÖ, und diese Position bedeutet umgelegt auf den aktuellen Fall dieser afghanischen Familie, den die Grünen gebracht haben und das wissen Sie, Frau Korun, es ist eindeutig ein Dublin-Fall –, dass die klare Konsequenz ist, dass Kind und Kegel abgeschoben gehören, weil sie kein Recht haben, sich hier in Öster-


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