Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 160

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Konsumentenpolitik ohne VKI wäre nicht möglich, und ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins für Konsu­menteninformation recht herzlich zu bedanken. (Allgemeiner Beifall.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben ganz bewusst zwei Anträge im Konsumentenschutzausschuss abgelehnt. Wir, die Sozialdemokratische Partei, und auch die Österreichische Volkspartei sind der Auffassung, dass Anträge, die veraltet sind, Anträge, die falsch sind, Anträge, die überholt sind, abgelehnt und nicht vertagt werden sollen.

Die EU-Roaming-Verordnung, zu der Kollege Spindelberger noch im Detail Stellung nehmen wird, enthält weiter reichende Regelungen als die beiden Anträge, die wir abgelehnt haben. Die EU-Roaming-Verordnung ist mit 1. Juli in Kraft getreten und die Ausschusssitzung hat am 2. Juli stattgefunden.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich nun auch dem gemeinsamen Entschließungsantrag betreffend „Schutz von Kindern bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien“ widmen.

Ich halte vorerst fest, Kollege Zanger, der Konsumentenschutzausschuss hat sich seit seinem Bestehen immer mit Fragen von Problemen im Internet auseinandergesetzt. Die meisten haben vielleicht schon vergessen, dass wir hier in diesem Haus einen einstimmigen Antrag zur Bekämpfung der Internetkriminalität beschlossen haben und einen einstimmigen Antrag zur Internetabzocke, mit ganz klaren Regelungen. Und genau dieser Auftrag, den wir damals der österreichischen Bundesregierung erteilt haben, ist natürlich weiterhin aufrecht. Das heißt, diesen Beschluss, den wir gefasst haben, haben die zuständigen Bundesminister gerade jetzt im Rahmen der Euro­päischen Union weiter zu vertreten.

Nun steht ein Antrag zur Abstimmung, der sich mit dem Schutz von Kindern bei der Internetnutzung auseinandersetzt. Und ich möchte eines klarstellen: Es geht hier nicht um neue Regelungen, es geht um Information, um Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch Verbreitung von Informationen, Beteiligung und Vorbeugung.

An Geldmitteln stehen seitens der Europäischen Union für dieses Projekt – das Projekt läuft vom 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2013 – 55 Millionen € zur Verfügung. Damit kann das „Safer Internet Plus Programme“ weiter entwickelt werden. Damit kann in Österreich die Initiative Stopline, eine freiwillige Selbstkontrolle der Provider, weiter entwickelt werden.

Gerade diese Initiative ist enorm wichtig. Seit der Gründung im Jahre 1998 hat es insgesamt 18 500 Meldungen gegeben, von denen 30 Prozent tatsächlich illegale In­halte betroffen hatten. 90 Prozent davon waren Kinderpornographie.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesen zusätzlichen Geld­mitteln kann die Information weiter ausgebaut werden und können Initiativen wie Stopline nachhaltig unterstützt werden.

Ich bedanke mich für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek mit gewünschten 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


16.42.33

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Es gibt keinen Vorteil ohne Nachteil, keinen Nachteil ohne Vorteil. Und so ähnlich ist es eben auch beim Internet, das eine große Hilfe sein kann,


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