Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 165

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Handy-Nutzer, sondern auch die Internet-User, die in Grenzgebieten wohnen oder dort urlauben, mitunter wirklich böse Überraschungen erlebt haben, wenn dann die Rech­nungen eingetrudelt sind, weil eben für die Benutzer nicht erkennbar war, in welchem Netz sie surfen oder telefonieren.

Wir haben in Kenntnis dessen damals in einem Fünf-Parteien-Antrag die Bundes­regierung aufgefordert, auf EU-Ebene tätig zu werden, damit, wenn wir im Internet surfen oder telefonieren, automatisch Mitteilungen an uns erfolgen, ob mit SMS, Popups oder was auch immer, damit wir über den Tarifwechsel und die neue Kosten­situation informiert werden.

Es ist eine angenehme Situation – es gibt ja auch Positives in der EU, und ich sage das, weil ja immer nur „gematschkert“ wird –, wenn ich heute berichten kann, dass mit der Verordnung 544 des Europäischen Parlaments und Rates vom 28. Juni unseren damaligen Forderungen zur Gänze Rechnung getragen wurde.

Mit dieser Verordnung wurden nämlich per 1. Juli nicht nur die Roaming-Gebühren abermals gesenkt beziehungsweise Roaming-Obergrenzen eingeführt, sondern dar­über hinaus auch – und das ist ja wesentlich – Maßnahmen gesetzt, die das Problem unerwartet hoher Rechnungen beseitigen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Das wird künftig dadurch bewerkstelligt, dass die Mobilfunkbetreiber ihren Roaming-Kunden immer dann, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat einen Daten-Roaming-Dienst nutzen, die individuellen Informationen über diese Tarife zukommen lassen müssen.

Daneben sind die Mobilfunkbetreiber zur Vermeidung sogenannter Rechnungsschocks ab 1. März 2010 auch noch dazu angehalten, uns nicht nur eine, sondern sogar mehrere Obergrenzen anzubieten und eine Meldung abzugeben, wann wir in die Nähe dieser Obergrenzen finanzieller Art kommen. Das ist für mich wesentlich, weil ich dann als Kunde darüber entscheiden kann, ob ich weiterhin diese Dienste empfangen will oder nicht.

Das heißt daher, dass mit dieser Verordnung künftig grundlegende personalisierte Tarifinformationen zum Zeitpunkt der Nutzung auf mein Mobiltelefon in Form von SMS oder E-Mail auf meinen Computer übermittelt werden müssen – und das auch noch dazu in leicht verständlicher Form, damit wir wissen, was auf uns zukommt.

Deswegen habe ich es nicht verstanden, weil diese Anträge viel, viel weiter gehen als das, was wir im Konsumentenschutzausschuss behandelt haben, lieber Kollege Zanger und liebe Kollegin Schatz, dass ihr eure Anträge nicht zurückgezogen habt. Man sollte auch das positiv zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zanger: Kollege Spindelberger, wenn du mein Luftfahrtkompetenzzentrum nicht blockiert hättest, hätten wir darüber reden können!)

17.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.

 


17.01.39

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Im gegenständlichen Antrag geht es grundsätzlich darum, unsere Kinder vor der missbräuchlichen Nutzung des Internets zu schützen. Einen solchen Antrag kann man natürlich nur unterstützen. Aber mir persönlich und auch vielen anderen Abgeordneten unseres Klubs geht der Antrag viel zu wenig weit. Denn: Man darf natürlich nicht die Eltern aus der Pflicht nehmen. Internet ist eine wichtige Materie. Es würde kaum ein Vater oder eine Mutter das Kind auf das Fahrrad setzen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite