Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 175

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grosz, Schenk, Kollegin und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes auf Un­ternehmen ab einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 25 Prozent erweitert werden.

*****

Vielen Dank. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

17.35


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grosz, Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes auf Unternehmen ab 25% öffentlicher Beteili­gung

eingebracht zur Debatte um TOP 17, Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Durchführung des Verlangens (1/URH2) der Abgeordneten Josef Bucher, Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen auf Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines, in der 31. Sitzung des Nationalrates am 09.07.2009

Durch die derzeitige Rechtslage ist es dem Rechnungshof gestattet staatsnahe Unter­nehmen erst ab einer mindestens 50 %igen Beteiligung der öffentlichen Hand zu prüfen. Der Rechnungshof kann auch dann prüfen, wenn ein 'Beherrschungstat­bestand' vorliegt, der einer Mehrheitsbeteiligung gleichzuhalten ist. Bei der Prüfung der AUA hat es eine ähnliche Situation gegeben. Erst nach Einschaltung des Verfas­sungsgerichts konnte der Rechnungshof die AUA prüfen. Diese höchstgerichtliche Entscheidung dauerte bei der AUA damals vier Jahre. Rechnungshofpräsident Dr. Moser nimmt an, dass es bei der AUA besser gelaufen wäre, wenn der Rechnungshof früher hätte prüfen dürfen.

Zurzeit gewinnt die Debatte über die Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rech­nungshofes auf Unternehmen ab einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 25%, durch die Causa Skylink am Flughafen Wien, erneut aktuelle Brisanz.

Um die Flucht aus der Kontrolle zu vermeiden ist es erforderlich die Mindestbeteiligung des Staates auf 25 % herabzusetzen. Dies entspricht einer langjährigen Forderung des Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser. In Bundesländern wie der Steiermark oder auch dem Burgenland gibt es diese Regelungen seit längerem, auch in anderen gibt es einschlägige Bemühungen, um eine diesbezügliche Prüfkompetenzerweiterung zu veranlassen.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 


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