Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 36

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resonanz oder CTs. Rasche Diagnose ist aber eine wichtige Voraussetzung für eine rasche und kostendämpfende Therapie. Sie ist nicht zuletzt auch deshalb wichtig, um einen angsterfüllten Patienten möglichst rasch von der Ungewissheit über die Ursache seiner Beschwerden zu erlösen.

Können Sie garantieren, Herr Minister, dass bei knapper werdenden Mitteln die öster­reichischen Patienten weiterhin rasch zu ihrer Diagnose kommen und es hier zu keinen Einsparungen kommen wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich den Herrn Bundesminister um die Antwort ersuche, möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen: Der nächstfolgende Redner bitte gleich zum freien Rednerpult! – Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Wir wollen effizient sein, aber nicht jede Krankheit braucht Großgeräte zur Diagnostik. Gute Ärztinnen und Ärzte können ihre Diagnosen auch anders erstellen.

Wir müssen zwei Dinge sicherstellen: Die richtige Leistung bei der richtigen Krankheit. Dafür müssen wir Großgeräte zur Verfügung haben. Wir haben in Österreich, interna­tional gesehen, eine viel zu hohe Gerätedichte. Die muss richtig einsetzt werden, sie muss auch im stationären Bereich eingesetzt werden, da muss man auch Vernetzun­gen zustande bringen. Wir sollten das Geld aber nicht in die Geräte investieren, wir müssen das Geld in die Versorgung der Menschen, in die ärztliche Versorgung inves­tieren.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hechtl.

 


Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister, meine Zusatzfrage: Ist aus Ihrer Sicht, Herr Bundesminister, die Forderung nach einer vollen Abdeckung der Aufwendungen, die sich bei den Krankenversicherungsträ­gern durch die Einführung der Rezeptgebührenobergrenze ergeben, berechtigt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Aus meiner Sicht ja. Die Forderung der Rezeptgebührenobergrenze war eine sozialpolitische Wohltat, die wich­tig war. Sie kostet die Sozialversicherungsträger insgesamt an die 80 Millionen € – 78, haben wir berechnet –, und der Ersatz für diese Maßnahme liegt bei in etwa 38, 40 Mil­lionen €. Da ist ein Mehrbedarf entstanden, und dieser sollte – da hat der Hauptver­band recht – auch den Kassen zugeführt werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Hölle­rer.

 


Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Bundesminister, der Auftrag der Regierung an die Verhandler des Sanierungspakets der Krankenversicherungsträger in diesem Jänner war sehr klar und sehr deutlich, und sehr einfach formuliert hieß es eigentlich: Sparen, sparen, sparen!, sonst werden die sanierungsbedürftigen Kassen nicht mit Steuergeld konsolidiert.

Jetzt, ein halbes Jahr später, liegt das Papier vor. Die Ärztekammer und der Hauptver­band haben verhandelt, und abgesehen von Änderungen bei den Nachbesetzungen von Arztstellen und im Honorarrecht zielen die meisten Sparmaßnahmen auf die Aus­gaben für Medikamente ab. Weiters wird die bessere Abgeltung von kassenfremden Leistungen verlangt, also es wird verlangt, mehr Geld aus dem Steuertopf in das Sys­tem einzubringen. Der Rechnungshofbericht sagt, dass kassenfremde Leistungen ab­zugelten sind.

 


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