Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 60

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Präsident Fritz Neugebauer (das Glockenzeichen gebend): Darf ich Sie einladen – Ihre Botschaft wurde zur Kenntnis genommen –, bitte diese Demonstration einzustel­len! – Ich danke.

Herr Dr. Pilz ist wieder am Wort.

 


Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Kolleginnen und Kollegen der FPÖ, ich weise Sie darauf hin, dass Sie das falsche T-Shirt hochhalten. Das richtige T-Shirt heißt: Eure Schande heißt Graf!, und das ist nach wie vor ein großes Problem (Zwi­schenrufe bei der FPÖ – Beifall bei den Grünen), das dieser Nationalrat mit Zweidrittel­mehrheit zu lösen hat, denn jemand, der zu Recht (Zwischenruf des Abg. Strache) als ein einschlägig Tätiger in den politischen Kellern dieser Republik bezeichnet wor­den ist, darf sich nicht erfrechen, anderen Fraktionen hier Vorhaltungen zu machen, die wirklich jeder sachlichen Grundlage entbehren. (Abg. Strache: Der Spitzelskandal der Grünen!)

Also treten Sie zurück, Herr Präsident Graf (Beifall bei den Grünen), und verstecken Sie sich nicht hinter falschen Leibchen! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren, ich verstehe die Aufgeregtheit der Freiheitlichen Partei, denn es wird nämlich im Bereich einer besonders sensiblen Materie in den nächsten Wochen ein heikler frei­heitlicher Fall bekannt werden, der derzeit nur einigen wenigen Abgeordneten bekannt ist. Sie wissen genauso wie ich, vor welchem Fall besonders Abgeordneter Vilimsky Angst hat und jetzt Leibchen schwenkt. Aber ich werde heute nicht darüber reden, weil das noch der parlamentarischen Geheimhaltung unterliegt – noch! Dieser Fall wird nächste oder übernächste Woche öffentlich werden. (Abg. Grosz: Welcher Skandal?)

Jetzt reden wir über den Spitzelskandal im Zusammenhang mit dem Militärbefugnis­gesetz. (Abg. Strache: Im Spitzelwesen kennt sich Herr Peter Pilz aus!) Ich werde Ihnen jetzt einige zusätzliche Informationen zum Fall des Abgeordneten Westenthaler vortragen. Das ist einer der seltenen Fälle, wo ich vollkommen seiner Meinung bin.

Mitte August 2008 hat eine Sitzung im Freiheitlichen Parlamentsklub, im BZÖ-Parla­mentsklub – entschuldigen Sie, ich verwechsle das noch immer – stattgefunden, in der Abgeordneter Westenthaler BZÖ-Funktionäre einiger Drogendelikte bezichtigt, ein Handy in die Luft gehalten und erklärt hat, er könne dazu jederzeit Informationen aus der Bundespolizeidirektion Wien erhalten. (Oh-Rufe und Hört-Hört-Rufe bei der ÖVP.)

Diese Information ist Teil einer Anzeige bei der Kriminaldirektion I in Wien geworden, wo zu einem anderen Delikt ein dem BZÖ Nahestehender einvernommen worden ist und genau dies zu Protokoll gegeben hat.

Diese Information ist von der Kriminaldirektion I an das Büro für Interne Angelegenhei­ten weitergeleitet worden, die umgehend Anfang November die Staatsanwaltschaft ver­ständigt hat.

Staatsanwalt Mag. Vecsey hat daraufhin unter der Aktenzahl 503 UT 1/09z das Büro für Interne Angelegenheiten mit Ermittlungen beauftragt. Mitte Oktober hat es einen Bericht des BIA an den Staatsanwalt gegeben. Ende Oktober hat es einen weiteren Er­mittlungsauftrag an das BIA gegeben. Dieser hat am 8. Jänner 2009 durch Staatsan­walt und Richter zur Anordnung einer Rufdatenrückerfassung geführt. Diese Rufdaten­rückerfassung ist durchgeführt worden – und erst nach der Rufdatenrückerfassung ist Abgeordneter Westenthaler vom BIA auf Anregung des Staatsanwaltes als Zeuge ein­vernommen worden. (Abg. Rädler: Woher haben Sie diese Information? – Abg. Neu­bauer: Woher wissen Sie das?)

Zwei Punkte sind meiner Meinung nach bedenklich, einer davon ist eindeutig rechts­widrig. Bedenklich ist, dass ein Abgeordneter eine Rufdatenrückerfassung über sich ergehen lassen muss – und erst dann einvernommen wird. Die ordnungsgemäße Vor-


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