Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der Konjunkturmaßnahme „Sanierungs-Scheck“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag beitreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (224 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der REACH-Verordnung erlassen und das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird (234 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.
Die erste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Mag. Brunner. – Bitte.
14.53
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Danke, Herr Präsident! – Die REACH-Verordnung enthält Bestimmungen über Beschränkungen und Informationspflichten, was bestimmte chemische Stoffe angeht. Die Umsetzung dieser Verordnung beziehungsweise wie deren Einbeziehung in das nationale Recht erfolgt ist, ist für uns maximal eine Übergangslösung oder eher eine Notlösung. Im vorliegenden Gesetz wird nämlich nicht sichergestellt, dass Menschen, vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, über die Wirkungen von bestimmten chemischen Stoffen informiert werden; ich spreche da vom Sicherheitsdatenblatt. Auch über die ökologischen Auswirkungen gibt es keine ausreichenden Informationen.
In diesem Gesetz wird im Gegensatz zum vorangegangenen Gesetz auf die Unterstützung des Umweltbundesamtes verzichtet. Und was für mich als Tierschutzsprecherin auch besonders zu kritisieren ist, ist der Umstand, dass durch dieses neue Gesetz alle Chemikalien, auch ältere, noch einmal getestet werden und es daher noch einmal zu diesem Zweck Tierversuche geben wird, und dabei werden Millionen von Tieren draufgehen.
Wir lehnen das ab, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend REACH-Verordnung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Juni 2010 einen Vorschlag für ein novelliertes Chemikaliengesetz vorzulegen. Der Vorschlag soll sich am Begutachtungsentwurf ‚ChemG 2008‘ orientieren und insbesondere im Konsens mit Umweltbundesamt, Bundesarbeitskammer und Allgemeine Unfallversicherungsanstalt erstellt werden.“
*****
(Beifall bei den Grünen.)
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