Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 161

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Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der Kon­junkturmaßnahme „Sanierungs-Scheck“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag beitreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

14.52.5311. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (224 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der REACH-Verordnung er­lassen und das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird (234 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.

Die erste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Mag. Brunner. – Bitte.

 


14.53.21

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Danke, Herr Präsident! – Die REACH-Verordnung enthält Bestimmungen über Beschränkungen und Informations­pflichten, was bestimmte chemische Stoffe angeht. Die Umsetzung dieser Verordnung beziehungsweise wie deren Einbeziehung in das nationale Recht erfolgt ist, ist für uns maximal eine Übergangslösung oder eher eine Notlösung. Im vorliegenden Gesetz wird nämlich nicht sichergestellt, dass Menschen, vor allem Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer, über die Wirkungen von bestimmten chemischen Stoffen informiert wer­den; ich spreche da vom Sicherheitsdatenblatt. Auch über die ökologischen Auswirkun­gen gibt es keine ausreichenden Informationen.

In diesem Gesetz wird im Gegensatz zum vorangegangenen Gesetz auf die Unterstüt­zung des Umweltbundesamtes verzichtet. Und was für mich als Tierschutzsprecherin auch besonders zu kritisieren ist, ist der Umstand, dass durch dieses neue Gesetz alle Chemikalien, auch ältere, noch einmal getestet werden und es daher noch einmal zu diesem Zweck Tierversuche geben wird, und dabei werden Millionen von Tieren drauf­gehen.

Wir lehnen das ab, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend REACH-Ver­ordnung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Juni 2010 einen Vorschlag für ein novelliertes Chemikaliengesetz vorzulegen. Der Vorschlag soll sich am Begutachtungsentwurf ‚ChemG 2008‘ orientieren und insbesondere im Konsens mit Umweltbundesamt, Bun­desarbeitskammer und Allgemeine Unfallversicherungsanstalt erstellt werden.“

*****

(Beifall bei den Grünen.)

 


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