Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 178

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Die Frage, die sich wohl jeder vernünftige Mensch stellt, ist: Sind diese Chemikalien wirklich so unbedenklich? Bislang musste die Chemieindustrie nicht einmal grundle­gende Umwelt- und Gesundheitsdaten bekannt geben. Über 90 Prozent aller Chemika­lien, die sich heute auf dem europäischen Markt befinden, sind nicht auf ihre Folgen für Gesundheit und Umwelt geprüft.

Nichtsdestotrotz bleiben auch mit der REACH-Verordnung karzinogene, krebserregen­de, die Fruchtbarkeit beeinträchtigende und hormonell wirksame Chemikalien erlaubt, wenn die Hersteller behaupten, sie angemessen kontrollieren zu können.

Nach Ihrer Auskunft, Herr Minister, stellen das geplante Vorhaben und die damit ver­bundenen Änderungen des Chemikaliengesetzes nur eine Zwischenlösung dar, da die Umsetzungsfrist bis 2010 läuft und eine Gesamtänderung des Chemikaliengesetzes erforderlich ist. Wir werden uns also in absehbarer Zeit erneut mit dieser Thematik be­fassen müssen.

Herr Minister, warum können wir eigentlich nicht abwarten und erst dann Gesetze be­schließen? – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

15.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Ber­lakovich zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


15.48.55

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die EU hat in Form der hier diskutierten REACH-Verordnung einen wichtigen ersten Schritt in Richtung einer neuen Chemikalienpolitik gesetzt, die sinnvollerweise nicht nur national geregelt werden kann, sondern interna­tional, vor allem jedenfalls im gesamten EU-Raum Regelungsbedarf hat. Es kommen immer wieder neue Substanzen auf den Markt, die umfassend untersucht werden müs­sen, und da ist es sinnvoll, dass dies auf europäischer Ebene funktioniert. Ziel ist ja eine verpflichtende Registrierung der chemischen Stoffe, dass wir Informationen über diese Chemikalien sammeln und eben auch risikoreduzierende Maßnahmen setzen, um natürlich Menschen und die Umwelt zu schützen.

Durch diese breitere Datengrundlage, die wir erhalten werden, sollen Gefahren und Risken verhindert oder früh erkannt und nach Möglichkeit auch beseitigt werden.

Die REACH-Verordnung zielt auf das Vorsorgeprinzip ab, also ein wichtiger Punkt, und vor allem wird eine neue zuständige Stelle auf europäischer Ebene eingerichtet, und zwar die Europäische Chemikalienagentur, kurz ECHA genannt, und zwar in Helsinki, wo rund 500 Expertinnen und Experten aus allen EU-Mitgliedstaaten beschäftigt sind, um diese sehr wichtige und diffizile Thematik zu behandeln. Wie gesagt, das Spektrum der Substanzen und Chemikalien ist ein sehr breites.

Worauf wir stolz sein können, ist, dass den Vorsitz im obersten Organ der ECHA, näm­lich im Verwaltungsrat, ein Österreicher innehat, und zwar ein leitender Beamter aus meinem Ressort, Dr. Thomas Jakl – er ist heute hier anwesend –, der Leiter der Che­mieabteilung des Lebensministeriums. Herzliche Gratulation und alles Gute für dieses wichtige Amt! (Beifall bei der ÖVP.)

Das zeigt schon, dass wir Menschen haben, Frauen und Männer, die bereit sind, auf internationaler Ebene Verantwortung zu übernehmen, die aber auch kompetent genug sind, diese Verantwortung zu erhalten. Daraus können Sie ersehen, dass die Chemika­lienpolitik wie insgesamt die Umweltpolitik für uns eine sehr wichtige ist, die auch an Personen festgemacht wird. Wir werden alles dazu tun, um im Rahmen unserer öster-


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