Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 181

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Erstens einmal bedeutet diese neue Lösung, dass es sich hier doch um eine wettbe­werbsverzerrende Vorschrift handelt – das behauptet jedenfalls der Lufthansa-Spre­cher in der „Financial Times Deutschland“ vom 5. Juni 2009 –, und zwar deshalb, weil es sich ja nur um Flüge handelt, die von einem EU-Flughafen weggehen oder dort lan­den. Ausgeschlossen und somit wettbewerbsverzerrend sind internationale kontinen­tale Umsteigverbindungen, die sehr oft auch das Umfliegen Europas beinhalten.

Ein zweiter Kritikpunkt, nur kurz angerissen, ist die Treibhausgasemission. Es stimmt schon, die des Flugverkehrs macht nur 3 Prozent der Gesamt-EU-Emission aus, sie hat sich aber in den letzten Jahren verstärkt. Wenn man jedoch die wirtschaftliche Lage mit einbezieht, dann sieht es laut Meinung des Chefs der International Air Trans­port Association folgendermaßen aus: Weltweit werden die Fluglinien 2009 mehr als die bislang prognostizierten 4,7 Milliarden Dollar verlieren. Das heißt, die wirtschaft­liche Grundlage dafür hat sich auch geändert.

Der dritte Kritikpunkt ist noch der Anhang 1a zu § 2. Da gibt es eine taxative Aufzäh­lung von Ausnahmen, von Flügen, die da nicht mit einbezogen worden sind. Dazu ge­hören die Flüge von Staatschefs und von regierenden Monarchen. Ich glaube, auch die EU, auch wir Österreicher müssten hier ein Zeichen in Richtung Privilegienabbau set­zen. Aber das ist in solchen Tintenburgen wohl ziemlich schwer zu vertreten. (Beifall bei der FPÖ.)

15.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Let­tenbichler mit gewünschten 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.59.27

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Umweltminister! Hohes Haus! Ja, die Ursachen für den viel diskutierten Klimawandel und deren Auswirkungen sind vielfältig. Auch unsere Konsumgesellschaft und die damit verbundene Lebensweise tragen das Ihre dazu bei.

Österreich hat sich für die kommenden Jahre hohe, ambitionierte Klimaschutzziele ge­setzt. So sollen zum Beispiel bis zum Jahr 2020 34 Prozent der Energie aus erneuer­baren Energieträgern bezogen werden. Zur Erreichung dieser Ziele haben jedoch alle Bereiche ihren Beitrag zu leisten – auch die Luftfahrtsbranche.

Derzeit machen die Treibhausgasemissionen dieses Sektors, wie wir soeben gehört haben, EU-weit in etwa 3 Prozent aus. Sie drohen jedoch weiterhin zu steigen, und der Kampf gegen den Klimawandel wird dadurch nicht einfacher.

Die Europäische Union hat in diesem Zusammenhang in einer Richtlinie vorgegeben, den Luftverkehr in das System für den Handel mit Emissionszertifikaten mit einzubezie­hen. Bis zum Februar 2010 ist diese Richtlinie in österreichisches Recht umzusetzen, und wir werden heute die Ausweitung des Emissionszertifikategesetzes beschließen.

Aber was bedeutet dies in der Praxis? Luftfahrzeugbetreiber werden verpflichtet, Tonnenkilometerleistungen und CO2-Emissionen ab 2010 zu überwachen und darüber zu berichten. Sie können zur Erfüllung der Klimaschutzziele in weiterer Folge Zertifi­kate ankaufen oder Gutschriften verwenden.

Aber gerade in der auch für die Luftfahrtbranche wirtschaftlich sehr schwierigen Zeit ist es aus meiner Sicht nicht sinnvoll, zu strenge Auflagen anzuwenden. Es muss, wie auch überall sonst, ein ausgewogener Kompromiss zwischen einer notwendigen Rück­sichtnahme auf die Umwelt und einer vernünftigen wirtschaftlichen Entwicklung gefun­den werden.

 


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