Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 195

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Damit haben wir bei sehr hohem Sicherheitsniveau geringere Kosten für die Betreiber der Anlagen, aber auch für die Behörden. Ich denke, das ist gerade in der jetzigen Si­tuation ein wichtiges Ziel.

Ich möchte zum Herrn Abgeordneten Tadler vom BZÖ Folgendes sagen: Er hat hier gemeint, das könne er nicht ganz nachvollziehen, da sei etwas nicht ganz korrekt be­ziehungsweise nicht ausreichend verhandelt worden. Später sind eben allfällige Anpas­sungsmaßnahmen notwendig, wenn keine staatlich zertifizierte Ausbildung nachzuvoll­ziehen ist. Allfällige Anpassungslehrgänge durchzuführen und zu verlangen, das ist wohl etwas, was im Sinne der Sache, im Sinne der Sicherheit und im Sinne des grenz­überschreitenden Europa ist. Hier sind wir auf einem ganz guten Weg.

Herr Abgeordneter Tadler hat hier noch hinsichtlich des § 3 Abs. 2 kritisiert, dass die Qualität nicht sichergestellt wäre. Ich kann nur empfehlen, dies in Verbindung mit dem § 5 Abs. 1 zu sehen. Da wird es noch eine entsprechende Spezifizierung durch Verord­nung geben.

Was ich ein wenig spannend gefunden habe, ist, dass sich Herr Abgeordneter Tadler auf die Diskussion im Ausschuss bezogen hat. Meines Wissens – vielleicht habe ich das falsch in Erinnerung, Herr Abgeordneter – hat es die Opposition vorgezogen, im Ausschuss nicht anwesend zu sein. (Abg. Dr. Lichtenecker: Die Grünen waren da! – Abg. Mag. Kuzdas: Zehn Minuten!) – Das BZÖ, Frau Abgeordnete, hat hier die Dis­kussion im Ausschuss angesprochen.

Herr Abgeordneter Tadler, wenn Sie dagewesen wären, hätten Sie das im Ausschuss einbringen können. Ich glaube, wir haben hier ein gutes Gesetz zur Abstimmung zu bringen und zu beschließen. Ihre Kritikpunkte sehen Sie bitte in Verbindung mit den beiden Paragraphen! Und nur in dieser Verbindung macht das Sinn. Ich glaube, dass es hier ein qualitativ äußerst gutes Gesetz geben wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.51.13

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekre­tärin! Ich habe mich dennoch zu Wort gemeldet, obwohl wir gerade diesen Ökostrom­teil von der Tagesordnung abgesetzt haben. Bleiben wir einmal beim Dampfkessel­betriebsgesetz. (Abg. Dr. Lichtenecker: Gern!) Da Herr Kollege Tadler – so heißt er, glaube ich – beim vorletzten Punkt und auch jetzt erneut das Problem releviert hat, ob dazu ein §-27-Geschäftsordnungsantrag denkbar ist, sage ich: Danke, dass Sie das zi­tiert haben. Wir können nämlich diese Gelegenheit nützen, auch jenen Abgeordneten, die den Ausschuss leider verlassen haben, eine kleine Hilfestellung zu geben, nämlich hier zu diskutieren, wie es begonnen hat.

Dieses Gesetz regelt den Betrieb von Dampfkesseln, und zwar ganz genau jene Punk­te, die einen wesentlichen Teil bei der Umweltverträglichkeitsprüfung ausmachen, nämlich die Frage, wie lange der Wärter bei einer solchen Wärmekraftmaschine – das sind zum Beispiel Kraftwerke, die betrieben werden – anwesend sein muss, welche Qualifikation er haben muss, wenn er krank ist oder auf Urlaub geht, wie sichergestellt ist, dass dort nicht eine Immission stattfindet.

Was sonst steht in einem engen Zusammenhang mit dem Umweltverträglichkeitsprü­fungsgesetz, in dem genau das die Fragestellungen sind, die geprüft werden müs­sen? – Daher war es ein enger Zusammenhang und kein loser und auch im Sinn von Dr. Zögernitz daher ein ganz passender Antrag nach § 27 GOG.

 


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