Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 266

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Wenn Sie ehrlich gewesen wären, hätten Sie nämlich sagen müssen: Schaffen wir das Neutralitätsgesetz ab, dann brauchen wir keine Abfangjäger! Wenn die SPÖ und die Grünen sagen: Wir sind neutral!, dann brauchen wir auch eine Luftraumüberwachung. Ich sage Ihnen, mit roten und grünen Luftballons wird das nicht gelingen. Das heißt, in dieser Debatte fehlen mir die Ehrlichkeit und die Konsequenz (Abg. Dr. Matznetter: Na geh! Was sagt der Scheibner jetzt?), Herr Kollege Matznetter, zur Landesverteidigung und auch zur Luftraumüberwachung zu stehen und dafür auch konkrete, faire und rich­tige Wege aufzuzeigen. Das haben Sie verabsäumt! (Abg. Dr. Matznetter: Der Scheib­ner ... 24 Stück! Abg. Scheibner: 36! Ich wollte 36! Immer 36!) – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

20.32


Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile nun dem Herrn Präsidenten des Rechnungs­hofes Dr. Moser das Wort. – Bitte.

 


20.32.59

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Ho­hes Haus! Ich darf in Erinnerung rufen, dass der heute auf der Tagesordnung stehende Bericht betreffend die Nachbeschaffung des Luftraumüberwachungsflugzeuges Draken der fünfte in einer langen Kette von Prüfberichten des Rechnungshofes ist.

Ich möchte kurz daran erinnern, dass sich der erste Bericht mit der Vorbereitung der Nachfolgebeschaffung befasst hat, der nächste betraf die Typenentscheidung, der dritte die Unterzeichnung der Kaufverträge, der Folgebericht war die Bewertung und Dokumentation der Gegengeschäfte, und der heute auf der Tagesordnung stehende Bericht befasst sich mit der Bewertung des abgeschlossenen Vergleiches sowie mit der nachfolgenden Vertragsänderung mit der Eurofighter GmbH.

Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass die Grundlagen dieser Prüfun­gen für den Rechnungshof die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorga­ben, die Vorgaben aus den Beschlüssen des Nationalrates sowie militärische Konzepte waren. Diese Vorgaben hatte der Rechnungshof als Maßgabe für seine Gebarungs­überprüfung heranzuziehen und zur Kenntnis zu nehmen. Er hatte zu prüfen, ob und inwieweit die rechtlichen und militärischen Vorgaben sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig beziehungsweise möglichst steuerschonend erreicht worden sind. Dieser Maßstab war auch Gegenstand dieser Prüfung den Vergleich betreffend.

Die Prüfung hat auch gezeigt, dass durch den Vergleich eine Kostenreduktion von 267 Millionen € – durch die Abbestellung von drei Luftraumüberwachungsflugzeugen beziehungsweise von Einsatzausrüstung – bewirkt beziehungsweise erreicht werden konnte. Aus der Sicht des Rechnungshofes ist es notwendig, dass nunmehr aber die in Aussicht gestellten möglichen Entgeltreduktionen sichergestellt werden, dass der aus­stehende Investitionsbedarf konkretisiert wird und dass die militärischen Planungs­grundlagen harmonisiert und vervollständigt werden. In dem Zusammenhang ist auch auf den Beschaffungsvorgang betreffend das Waffensystem Jaguar hinzuweisen, durch welchen – das wurde heute im Rahmen der Debatte schon erwähnt – ein verlo­rener Aufwand in Millionenhöhe verursacht wurde.

Gerade dieser Beschaffungsvorgang hat gezeigt, was das Grundproblem bei den Be­schaffungen im Bundesministerium für Landesverteidigung war beziehungsweise ist. Es ist nämlich so, dass bei den Realisierungsmaßnahmen konkrete Planungsaufträge, inhaltliche Vorgaben, Planungsverantwortung und Projektstrukturen sowie umfassende Kostenermittlungen – sowohl für die Beschaffung als auch für die laufenden Betriebs­kosten – gefehlt haben. Es wurden Bedarfsermittlungen nicht durchgeführt, Prioritäten­reihung und konkrete Realisierungszeiträume nicht beachtet und keine Abstimmungen zwischen Investitionsmaßnahmen der beteiligten Bereiche vorgenommen.

 


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