Wenn Sie ehrlich gewesen wären, hätten Sie nämlich sagen müssen: Schaffen wir das Neutralitätsgesetz ab, dann brauchen wir keine Abfangjäger! Wenn die SPÖ und die Grünen sagen: Wir sind neutral!, dann brauchen wir auch eine Luftraumüberwachung. Ich sage Ihnen, mit roten und grünen Luftballons wird das nicht gelingen. Das heißt, in dieser Debatte fehlen mir die Ehrlichkeit und die Konsequenz (Abg. Dr. Matznetter: Na geh! Was sagt der Scheibner jetzt?), Herr Kollege Matznetter, zur Landesverteidigung und auch zur Luftraumüberwachung zu stehen und dafür auch konkrete, faire und richtige Wege aufzuzeigen. Das haben Sie verabsäumt! (Abg. Dr. Matznetter: Der Scheibner ... 24 Stück! – Abg. Scheibner: 36! Ich wollte 36! Immer 36!) – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)
20.32
Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile nun dem Herrn Präsidenten des Rechnungshofes Dr. Moser das Wort. – Bitte.
20.32
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf in Erinnerung rufen, dass der heute auf der Tagesordnung stehende Bericht betreffend die Nachbeschaffung des Luftraumüberwachungsflugzeuges Draken der fünfte in einer langen Kette von Prüfberichten des Rechnungshofes ist.
Ich möchte kurz daran erinnern, dass sich der erste Bericht mit der Vorbereitung der Nachfolgebeschaffung befasst hat, der nächste betraf die Typenentscheidung, der dritte die Unterzeichnung der Kaufverträge, der Folgebericht war die Bewertung und Dokumentation der Gegengeschäfte, und der heute auf der Tagesordnung stehende Bericht befasst sich mit der Bewertung des abgeschlossenen Vergleiches sowie mit der nachfolgenden Vertragsänderung mit der Eurofighter GmbH.
Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass die Grundlagen dieser Prüfungen für den Rechnungshof die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben, die Vorgaben aus den Beschlüssen des Nationalrates sowie militärische Konzepte waren. Diese Vorgaben hatte der Rechnungshof als Maßgabe für seine Gebarungsüberprüfung heranzuziehen und zur Kenntnis zu nehmen. Er hatte zu prüfen, ob und inwieweit die rechtlichen und militärischen Vorgaben sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig beziehungsweise möglichst steuerschonend erreicht worden sind. Dieser Maßstab war auch Gegenstand dieser Prüfung den Vergleich betreffend.
Die Prüfung hat auch gezeigt, dass durch den Vergleich eine Kostenreduktion von 267 Millionen € – durch die Abbestellung von drei Luftraumüberwachungsflugzeugen beziehungsweise von Einsatzausrüstung – bewirkt beziehungsweise erreicht werden konnte. Aus der Sicht des Rechnungshofes ist es notwendig, dass nunmehr aber die in Aussicht gestellten möglichen Entgeltreduktionen sichergestellt werden, dass der ausstehende Investitionsbedarf konkretisiert wird und dass die militärischen Planungsgrundlagen harmonisiert und vervollständigt werden. In dem Zusammenhang ist auch auf den Beschaffungsvorgang betreffend das Waffensystem Jaguar hinzuweisen, durch welchen – das wurde heute im Rahmen der Debatte schon erwähnt – ein verlorener Aufwand in Millionenhöhe verursacht wurde.
Gerade dieser Beschaffungsvorgang hat gezeigt, was das Grundproblem bei den Beschaffungen im Bundesministerium für Landesverteidigung war beziehungsweise ist. Es ist nämlich so, dass bei den Realisierungsmaßnahmen konkrete Planungsaufträge, inhaltliche Vorgaben, Planungsverantwortung und Projektstrukturen sowie umfassende Kostenermittlungen – sowohl für die Beschaffung als auch für die laufenden Betriebskosten – gefehlt haben. Es wurden Bedarfsermittlungen nicht durchgeführt, Prioritätenreihung und konkrete Realisierungszeiträume nicht beachtet und keine Abstimmungen zwischen Investitionsmaßnahmen der beteiligten Bereiche vorgenommen.
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