Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 289

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schon irgendetwas hängen bleiben! Das sind genau diese Methodiken, die Sie seit Monaten leben. (Abg. Krainer: Das steht im FPÖ-Papier!)

Ich denke, da sind Sie weit darüber hinausgegangen. Sie haben nicht nur Denunzie­rung und Diffamierung und Manipulation gelebt, sondern Sie haben einen Spitzelskan­dal zu verantworten, der seinesgleichen in der Zweiten Republik sucht. Ich kenne keinen Nationalratsabgeordneten, der jemals so gehandelt hätte wie Sie, Herr Öllinger. Sie sind rücktrittsreif! Sie sollten hier Verantwortung auch leben – aber ich bin es ge­wohnt von Ihrer Seite, dass Sie das alles in Abrede stellen und herunterzuspielen ver­suchen. (Beifall bei der FPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme daher zum Schluss. Ich ersuche Sie, heute unserem Antrag für diesen Un­tersuchungsausschuss auch die Zustimmung zu erteilen, damit wir weitflächig und auch wirklich in allen Bereichen eine Aufklärung herbeiführen und eben nicht – ich sa­ge jetzt – so einen breitgefächerten Antrag der Regierungsparteien unterstützen, der in Wirklichkeit einiges ausnehmen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

21.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist nun als Begründer des zweiten Antrages Herr Klubobmann Dr. Cap. Ich stelle die Uhr wunschgemäß freiwillig auf 5 Minuten. – Bitte.

 


21.14.52

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich möchte einmal vorausschicken, dass das eine Chance für das ganze Parlament ist, ein Beweis aber auch dafür, dass es ein sehr lebendiges Parlament ist, dass es rasch reagieren kann, dass man im Stande ist, hier einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, dafür eine große Mehrheit, vielleicht so­gar Einstimmigkeit zu erreichen und dass dann, wenn man diesen Ausschuss so kon­zipiert, dass er wirklich schnell, präzise seine Arbeit verrichtet, meiner Meinung nach auch wir beweisen können, dass wir handlungsfähig sind, dass uns Grundrechte ein ganz entscheidendes Anliegen sind und dass wir damit auch der Bevölkerung signali­sieren sollten, dass es hier nicht nur um uns geht, sondern dass es eigentlich um die ganze Bevölkerung geht, denn es kann ja jedem passieren. Es kann sich hier nicht nur auf Abgeordnete beschränken, im Endeffekt kann das jeden betreffen.

Man muss daher auch in Zukunft sehr sorgfältig damit umgehen, wenn man hier im Haus über Instrumentarien diskutiert, die die Möglichkeiten zur Bekämpfung von be­stimmter Kriminalität und von bestimmten Formen des Verbrechens erweitern. Da muss man immer auf die Grundrechte und Menschenrechte ganz sorgfältig Rücksicht nehmen. Das ist einmal ein ganz wesentlicher Punkt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein zweiter wesentlicher Punkt dabei ist das, worum es letztlich gegangen ist. Man darf nicht über einen Umweg gehen, denn wenn jemand beschuldigt wird, der der Immuni­tät als Abgeordneter unterliegt, dann muss man ein gewisses Verfahren in Gang set­zen. Wenn man plötzlich eine anonyme Anzeige vorliegen hat, dann über den Weg einer Zeugeneinvernahme Telefonverbindungen überwacht, in den Erhebungen an die­se Kontakte herankommen will, dann ist das eine Vorgangsweise, die nachdenklich macht.

Wenn nämlich zugleich dieser Abgeordnete zum Beispiel in einem Untersuchungsaus­schuss ist und man möchte herausfinden, welche Kontakte er hat – und auf diese Art und Weise kann man das möglicherweise herausfinden, so wie es anscheinend der Fall war –, dann muss ich sagen, ist das natürlich auch eine Attacke gegen das Parla­ment, seine Kontrollrechte und die Möglichkeit, hier in einem Untersuchungsausschuss ordentlich zu arbeiten.

 


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