Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 290

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Da finde ich, das ist wirklich noch allemal ein Grund, das im Rahmen eines Untersu­chungsausschusses genau zu untersuchen, genauestens zu untersuchen, auch dann allfällige gesetzliche Änderungen durchzuführen. Außerdem muss man auch herausfin­den, ob das ein Einzelfall war. War das ein Einzelfall oder ist es System? Gibt es meh­rere Abgeordnete, die davon betroffen waren – wo auch immer? Da ist hier ein breites Feld – und deswegen haben wir das auch so formuliert, Herr Klubobmann Strache –, um diese Untersuchungen auch durchzuführen. Ich meine, es wird auch ein Reifezei­chen sein, wenn man hier erfolgreich zu einem Ergebnis kommt.

Ein weiterer Punkt in diesem Antrag ist: Eine Fraktion wirft einer anderen Fraktion vor, dass man einen Beamten aufgefordert hat, ein Mitglied einer anderen Fraktion oder mehrere Mitglieder einer anderen Fraktion zu bespitzeln, letztendlich ein Bespitze­lungssystem aufzubauen. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf und ist daher auch ein Grund dafür, dass dieser Untersuchungsausschuss zu Recht eingesetzt wird, denn auch dieser Punkt ist sehr genau zu untersuchen. Daher bin ich sehr, sehr froh dar­über, dass dieser Punkt ebenfalls in diesem Antrag enthalten ist.

Der dritte Punkt betrifft Hinweise – vermutete Hinweise –, dass ausländische Geheim­dienste auf Abgeordnete eingewirkt haben, gewisse Anfragen einzubringen. Im We­sentlichen ist das genauso eine wesentliche Sache, denn hier geht es auch um das Interpellationsrecht. Ich finde, das ist ein ganz wesentliches Recht, das wir hier im Hause haben, das es zu schützen gilt. Zugleich ist aber wichtig, dass das, wenn es diese Vorwürfe gibt, hier ebenfalls untersucht wird. Daher wird das erst im dritten Punkt ebenfalls aufgearbeitet.

Ich glaube, das Hohe Haus hat hier eine Aufgabe zu erfüllen. Der Ausschuss, der permanent erklärt wird, hat hier eine Aufgabe zu erfüllen, die sehr, sehr wichtig ist, die aber etwas über unseren Kreis hinaus signalisieren sollte. Es soll nicht so ausschauen, als ob wir uns das richten, wenn wir betroffen sind, aber wenn es die Bürgerinnen und Bürger betrifft, dann reagieren wir nicht so schnell. Das soll dann dazu führen, dass, wenn hier unsere Arbeit erfolgreich beendet ist, entsprechende Konsequenzen folgen – sei es gesetzlicher Natur oder entsprechende Sensibilitäten, die auch künftige Instru­mentarien für die Exekutive, für die Justiz oder sonst wo betreffen.

Das ist ganz entscheidend: Es geht um die Grundrechte der Republik und die haben wir im höchsten Maße zu respektieren! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen.)

21.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt jeweils 5 Minuten. Herr Klubobmann Kopf gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.20.07

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben als Repräsentanten des Volkes hier besondere Aufgaben zu erfüllen, Gesetzgebung, Kontrolle auszuüben. Wir haben das unabhängig und unbeeinflusst zu tun; dazu genießen wir unter anderem Immunität – zu Recht.

Und jetzt stehen Vorwürfe im Raum, dass einerseits im Rahmen von Erhebungen ge­gen Dritte auch Überwachungen von Abgeordneten durchgeführt worden seien. Es ist schon darauf verwiesen worden und auch heute in der Präsidiale darüber diskutiert worden, dass es hier möglicherweise einen Bereich der Rechtsunsicherheit oder sogar eine Lücke im Gesetz gibt. Dazu haben wir einvernehmlich auch einen Ausschuss oder eine Kommission eingesetzt, die das besprechen und allenfalls auch Gesetzesände­rungen vorschlagen soll.

 


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