Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 95

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den selbst, das möchte ich einmal ganz klar feststellen. Wenn Sie sich vorstellen, dass die Gemeinden geprüft werden von Prüfungsausschüssen, von den jeweiligen Bezirks­hauptmannschaften, von den Prüfungsabteilungen der Gemeindeabteilungen und auch jeweils – landesweit unterschiedlich – von den Landesrechnungshöfen, dann kann da etwas nicht stimmen. Es ist daher höchst an der Zeit, hier klare Richtlinien und Kompe­tenzen festzulegen.

Meine Damen und Herren! Meine Gemeinde wird gerade geprüft von der BH. Die Ge­barungsprüfung durch die BH wird gemeldet an das Land. Das Land prüft dann quasi wieder die BH. Dann kommt das Ganze zurück an die Gemeinde. Und erst dann gibt es einen Prüfbericht. Das Ganze dauert mindestens ein halbes bis Dreivierteljahr. Da frage ich mich schon: Ist das sinnvoll?

Ich denke, es ist höchst an der Zeit, die Landesrechnungshöfe und den Bundesrech­nungshof an einen Tisch zu bringen und eine klare Festlegung hinsichtlich des Prü­fungsverfahrens zu treffen. Allerdings – und das befürchte ich –: Wenn wir Landesrech­nungshöfe in die Gemeindeprüfungen einbinden und zu einem Konzept kommen, dann gibt es neun verschiedene Landesgesetze, dann ist das in jedem Landesrechnungshof anders geregelt. Wie diese Hürde überwunden werden kann, das frage ich mich. Ich bin aber sehr optimistisch, dass es da doch zu einer Lösung kommen wird.

Wir müssen aber schon sehr aufpassen. Ich habe mir die Homepage des oberösterrei­chischen Landesrechnungshofes genau angesehen, und da heißt es unter anderem, dass sich die verschiedenen Landesgesetze vor allem im Hinblick auf Aufgaben und Unabhängigkeit der Kontrollorgane unterscheiden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Unabhängigkeit der Kontrollorgane eines Landesrechnungshofes muss gerade bei der Gemeindeprüfung gewährleistet sein. Es kann nicht so sein, dass Landesrechnungshöfe jeweils von der Farbe der Landesregie­rung beeinträchtigt werden. Unabhängigkeit ist da wesentlich! (Abg. Großruck: Oder die Gemeindereferenten!) Oder die Gemeindereferenten. Richtig, Herr Kollege Groß­ruck!

Es ist auch die Frage, weshalb eine Bezirkshauptmannschaft als Landesdienststelle immer wieder vorgeschaltet werden muss. Es ist generell die Frage, ob es diese alte k. und k. Institution einer Bezirkshauptmannschaft wirklich notwendigerweise geben muss.

All diese Fragen können wir jetzt in der eingesetzten Arbeitsgruppe lösen. Ich hoffe, dass das sehr bald geschieht und sehr intensiv behandelt wird. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


12.22.30

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Weinzinger! Wenn Sie am heutigen 70. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges diesen nicht erwähnen wollen, bleibt Ihnen das natürlich unbenommen, es ist Ihre Angelegen­heit (Abg. Kickl: Das haben andere vor Ihnen auch nicht getan!), aber zu kritisieren, dass eine Reihe von Vorrednern einen Zusammenhang zwischen dem Zweiten Welt­krieg und der Europäischen Einigung (Abg. Weinzinger: Dem Bankgeheimnis!) her­stellen, zeugt von einem eigenartigen Geschichtsbewusstsein. Das möchte ich Ihnen hier in aller Ruhe, aber auch in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Das steht natürlich sehr wohl in einem Zusammenhang mit den Vorlagen, die wir heute beraten und die wir zu beschließen haben. Natürlich ging es darum, hier in europäi-


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