Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 3

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Beginn der Sitzung: 15.11 Uhr

Vorsitzender: Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die 34. Sitzung des Nationalrates ist eröffnet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Plassnik, Praßl, Steibl, Ursula Haub­ner, Linder, Dr. Haimbuchner, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Glawischnig-Piesczek und Dr. Lichtenecker.

15.11.41Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 2609/AB bis 2618/AB;

Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 2189/AB.

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Gesundheitsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2009) (316 d.B.),

Antrag 743/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausdehnung des Arzneimittel-Bewilligungs-Service auf Privatrezepte für Me­dikamente, die unter das Suchtgiftgesetz bzw. die Psychotropenverordnung fallen,

Antrag 749/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Schaffung eines Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetzes;

Justizausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das IPR-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie das Verkehrsopferentschädigungsgesetz geändert und das Bundesgesetz über internatio­nales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum aufgehoben werden (322 d.B.);

Ausschuss für Konsumentenschutz:

Antrag 748/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Insolvenzabsicherung für Fluglinien;

Rechnungshofausschuss:

Antrag 744/A der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Hermann Gahr, Mag. Christine Lapp, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 99 Abs. 1 GOG auf Beauftra­gung des Rechnungshofes mit der Durchführung eines besonderen Aktes der Geba­rungsprüfung hinsichtlich des Bankenpaketes,

 


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