Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung / Seite 78

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dern alle gerecht zu behandeln. Auch werden keine Anstrengungen unternommen, eine höhere Inanspruchnahme durch die tatsächlich bedürftigen Betroffenen zu er­reichen und gleichzeitig Missbrauch besser zu verhindern. Unverständlich ist auch, warum die Inanspruchnahme dieser Leistung an keine Verpflichtung zu Gegenleis­tungen gebunden ist.

Niedrige Löhne sind eine Hauptursache für Armut. Trotz ganzjähriger Vollzeitarbeit verdienten im Jahr 2005 mehr als 90.000 ArbeiterInnen und Angestellte in Österreich weniger als 1.000 Euro brutto monatlich, drei Viertel davon sind Frauen (AK/ OÖ 2007). Niedriglöhne schwächen die Kaufkraft und bedeuten auch geringe bis gar keine Beiträge zur Pensions- und Krankenversicherung, führen zwangsweise zu Armut im Alter und zu einem Finanzierungsproblem der öffentlichen Kassen. Die Sozialpartner­einigung auf Umsetzung eines Mindestlohns von 1.000 Euro brutto im Wege der Kollektivverträge ist völlig unzureichend, um das Problem der „working poor“ in Öster­reich in den Griff zu bekommen. Denn der geforderte Mindestlohn ist viel zu niedrig. Außerdem erreicht diese Regelung viele Betroffene gar nicht, da ein wesent­licher Anteil des Niedriglohnsektors bzw. der von nicht existenzsichernden Einkommen Betrof­fenen sich in Arbeitsverhältnissen außerhalb des von Kollektivverträgen gere­gelten Bereichs befindet. Daher ist es notwendig, dass in Österreich ein Mindestlohn von 1.300 Euro geschaffen wird und kein arbeitsloses Grundeinkommen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Sinne einer wirksamen Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut ehestmöglich folgende Maßnahmen umzusetzen:

Statt ein arbeitsloses Grundeinkommen einzuführen soll allen Menschen ein echter Mindestlohn von 1.300 Euro für Vollzeitarbeit zustehen und das Einkommen jedenfalls um mindestens 30 % über existenzsichernden Sozialleistungen liegen.

In Zeiten der Krise müssen die aktive Arbeitsmarktpolitik deutlich höher dotiert, neue Förderungsmöglichkeiten zur Arbeitsplatzerhaltung geschaffen, hochwertige Aus- und Weiterbildung stärker unterstützt, der Berufseinstieg von Jugendlichen sichergestellt und der österreichische Arbeitsmarkt vor hereindrängenden Arbeitskräften wirksam geschützt werden.

Sozialleistungen sollen Armut wirksam verhindern, Leistung belohnen und Missbrauch vermeiden. In einer gesamthaften Betrachtung müssen daher sowohl die konkrete Lebenssituation der Betroffenen als auch alle ihnen gewährten Sozialleistungen und von ihnen erbrachten Leistungen Berücksichtigung finden.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


14.49.42

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch die Gebärden­sprach­dolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Liebe KollegInnen! Wir haben heute schon unterschiedlichste Themen gehört, und ich möchte jetzt gerne auf Personengruppen eingehen, die besonders wichtig sind: Das eine sind die älteren Menschen, das andere sind Menschen mit Behinderungen.

 


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