Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 81

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Der dritte wichtige Aspekt ist für mich die evaluierende Begleitung der „Matura neu“. Damit können allenfalls auftretende Probleme rasch erkannt und behoben werden. Ich freue mich, Frau Bundesministerin, dass Sie dem Nationalrat nach jedem Durchgang einen Bericht über die Ergebnisse vorlegen werden.

Grundsätzlich darf ich festhalten, dass wir seitens der ÖVP im Bildungsbereich ein aus­gewogenes, mit allen Schulpartnern diskutiertes Gesamtkonzept wollen und dieses dann auch umsetzen wollen. Von einem bildungspolitischen Flickwerk halten wir nichts. Dies gilt vor allem auch für die ganztätigen schulischen Angebote. Dort, wo sie ge­braucht werden, sollen sie auch ausgebaut werden, jedenfalls aber mit Wahlfreiheit für die Eltern und unter Einbeziehung der betroffenen Gebietskörperschaften. Zwangsbe­glückungen bringen hier nichts, und lehnen wir deshalb auch kategorisch ab. Die Be­treuungsangebote sollen jedoch keine reinen Beaufsichtigungseinrichtungen sein, son­dern müssen pädagogisch hochwertig gestaltet sein.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, mit dem heutigen Beschluss über die standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung wird ein wesentlicher Schritt hin zur Qualitätssicherung im Bildungsbereich gesetzt, so wie das auch im Regierungspro­gramm festgelegt wurde. Hier sind wir auf einem guten Weg. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


12.52.15

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch die Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Minis­terinnen! Geschätzte KollegInnen! Ich möchte jetzt gleich beim Thema Prüfungsbe­stimmungen einsteigen.

Ein schwerhöriges Mädchen, eine Schülerin hat sich an mich gewandt und hat mir er­zählt, dass sie ihre Matura absolvieren wollte. Sie hat ihre Schulzeit sehr gut absolvie­ren können, sie hatte aber letzten Endes bei der Matura wirklich große Probleme. Das Problem bestand darin, dass man von ihr als Schwerhörender verlangt hat, dass sie eine akustische Sprachübung versteht. Sie hat dann selbst darum gebeten, man möge ihr einen Ersatz anbieten, nämlich in Form eines schriftsprachlichen Textes, und auf­grund des Textes, den sie lesen konnte, war es ihr letzten Endes möglich, diese Matu­raprüfung zu machen.

Mir ist auch ein weiteres Beispiel bekannt. Es geht wieder um eine schwerhörende Schülerin, die aufgrund dessen, dass sie in der Fremdsprache die Artikulation, die Aus­sprache nicht entsprechend wiedergeben konnte, die Prüfung nicht bestehen konnte. Das sind keine Einzelfälle! Wir haben bei unterschiedlichen Personen immer wieder ein wirklich großes Problem, zum Beispiel mit der englischen Aussprache.

In einer Sitzung des Unterrichtsausschusses habe ich mich an die Frau Ministerin ge­wandt und sie darauf hingewiesen, dass es in dem Bereich wirkliche Probleme gibt. Es geht mir jetzt nicht darum, dass wir für Menschen mit Behinderungen einfachere Prü­fungen haben sollten, sondern es geht darum, dass die Prüfungsmodalität in einer Form sein muss, dass sie den Bedürfnissen des Menschen und der Person mit Behin­derung adäquat ist. (Beifall bei den Grünen.)

Was brauchen wir? – Wir brauchen die entsprechenden Rahmenbedingungen für In­klusion.

Artikel 9 der UN-Konvention befasst sich mit dem Thema Barrierefreiheit. Barrierefrei­heit bedeutet auf der einen Seite den Zugang zu Bildungseinrichtungen und anderen


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