fentlich bekannt, und ich bin davon überzeugt, dass auch er im Hintergrund aktiv daran mitgewirkt hat, dass es zu diesem Gesetz kommt. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ebenfalls Andreas Khol: Ich habe noch vor ein paar Wochen den Spaß gehabt, mit ihm zu diskutieren. Über die Bewertung von Schwarz-Blau werden wir uns nie einig werden – das war sofort ein Streitthema –, aber in der Frage der Einschätzung der Deserteure war es möglich, mit ihm an einem Strang zu ziehen. Ich glaube, auch Andreas Khol hat einen wichtigen Beitrag geleistet.
In den letzten Tagen gab es noch einen wichtigen Beitrag der Frau Justizministerin und ihres Teams. Wir haben so manches Scharmützel ausgetragen, teilweise auch öffentlich – das gehört dazu, das war meiner Meinung nach auch richtig –, aber dann, als es darauf angekommen ist, waren die Gespräche sehr produktiv. Die Frau Justizministerin Bandion-Ortner und ihr Team haben unseren Argumenten immer wieder Aufmerksamkeit geschenkt und viel Geduld mit uns bewiesen, weil uns eigentlich immer wieder noch das eine oder andere eingefallen ist, was man in dieses Gesetz hineinnehmen könnte. Dafür möchte ich mich bedanken.
Heute werden wir dieses Gesetz beschließen. Gesetzestexte sind geduldig, damit allein ist noch nichts gewonnen. Jetzt muss diese Positionierung der Republik auch mit Leben erfüllt werden, jetzt muss das in die Geschichtsbücher. Das muss jetzt nicht nur Haltung des Parlaments, sondern auch Haltung der Österreicherinnen und Österreicher werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
21.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.
21.03
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zu Beginn aus einem Bericht der „Tiroler Tageszeitung“ vom 8. Oktober dieses Jahres zitieren; darin heißt es:
Der Auftritt hatte Symbolkraft. Gemeinsam mit den Justizsprechern von SPÖ, ÖVP und den Grünen präsentierte die Justizministerin gestern den Entwurf für das Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz, mit dem sie einen juristischen Schlussstrich unter die Unrechtsurteile der NS-Zeit ziehen will. – Zitatende.
Ja, sehr geehrte Damen und Herren, es gab eine Lücke! Die Lücke soll nunmehr geschlossen werden. Es gab noch NS-Unrechtsurteile, die unter dem Deckmantel der Justiz gefällt wurden, die aber diametral jeglichen Grundsätzen der Gerechtigkeit, jeglichen Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit widersprachen.
Ich freue mich wirklich sehr darüber, dass es zu einer Einigung zwischen den Regierungsparteien und den Grünen gekommen ist. Ich bedauere es umso mehr, dass das BZÖ und die FPÖ offenbar nicht mitgehen. Es wäre eigentlich ein wichtiges Symbol gewesen, wenn alle zugestimmt hätten.
Es ist bereits gesagt worden, welche Urteile von der Aufhebung betroffen sein sollen. Es ist so, dass es jetzt zum Großteil eine pauschale Aufhebung dieser Urteile gibt. Nur in den Fällen, in denen Urteile wegen gleichgeschlechtlicher Handlungen ausgesprochen wurden, gibt es eine Einzelfallprüfung, weil man schauen muss, ob diese Handlungen nach heutigem Recht noch strafbar wären. Außerdem kommt es zu einer Einzelfallprüfung, wenn die Generalklausel zur Anwendung kommt.
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