Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 31

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lations­räder steuerschonend über eine zypriotische Tochterfirma gedreht wurden, die letztendlich zum Zusammenbruch dieser Bank geführt haben, die dann nur mit Hilfe einer staatlichen Stützungsmaßnahme gerettet werden konnte? Wie stehen Sie dazu?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Es ist ohne Zweifel ein ganz besonderer Fall, der dazu geführt hat, dass wir die Kommunalkredit ver­staatlichen mussten – eine große Herausforderung für den Steuerzahler, für uns alle. Und wenn es hier, wie von Ihnen unterstellt, Unregelmäßigkeiten gegeben hat, gilt dasselbe, was ich zu Abgeordnetem Jarolim gesagt habe: Es ist von der Justiz auf Punkt und Beistrich zu prüfen, wer wann welche Verantwortung gehabt hat in dieser Bank, wer für welche Themen, Aufbau von Derivaten oder anderes, zuständig war, wer für die Spekulationsverluste in dieser Bank verantwortlich ist. Das ist für mich keine politische Frage, das ist eine Frage, die der Staatsanwalt und die Justiz entsprechend zu klären haben. – Und das gilt für das gesamte Management zu dieser Zeit. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abge­ordne­ter Steier.

 


Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Bundesminister, wir leben in wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten. Dabei reichen oft gegebene gesetzliche Bestimmungen nicht aus, um Probleme zu lösen.

Daher meine Frage: Wie stehen Sie zur Einführung des von Herrn Staatssekretär Schieder vorgeschlagenen Bankeninsolvenzrechts?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Wir müssen uns sicher überlegen, wie wir in Zukunft mit der Frage der Bankeninsolvenz überhaupt umgehen. Es muss aus meiner Sicht einen klaren Fokus geben. Es kann auf Dauer nicht automatisch gut gehen, wenn wir das Signal geben: Jede Bank, egal, was passiert, steht unter dem Schutz der öffentlichen Hand!, sondern wir müssen mit einer ausgewogenen, klugen Gesetzgebung darauf abzielen, dass die Sparer, die Anleger und Kreditnehmer geschützt werden, und wie man damit umgeht bei einer Abwicklung einer Bank, die in ein Problem gerät.

Das ist gemeinsam zu entwickeln, und ich habe auch letzte Woche bei meiner Rede angekündigt, dass wir uns dieses Themas ganz besonders annehmen werden. Also: „Too big to fail“ darf nicht mehr automatisch der Grundsatz für die nächste Zeit sein. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Auer.

 


Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Bundesminister, in diesem Haus wurde einstimmig ein Bankenpaket beschlossen. Damit wurden die Spareinlagen abgesichert, Kredite abgesichert, damit dieser Blutkreislauf der Wirtschaft funktioniert. Ich frage Sie: Wie viele Mittel aus diesem Finanzmarktstabilitätsgesetz stehen dem Bund noch zur Verfügung?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Wir haben hier im Parlament einstimmig das Unterstützungspaket für Österreichs Banken im Sinne der Sparer und der Kreditnehmer beschlossen, wichtig für den Wirtschaftskreislauf dieses Landes. Und es hat auch Erfolg gezeitigt: 15 Milliarden € ist der Gesamtrahmen für Partizipationskapital – wir haben bis heute 6,5 Milliarden €, zusammengesetzt aus


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