Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 48

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am Montag, Dienstag, darauf aufmerksam zu machen: Solange nicht geklärt ist, dass für alle ein einheitliches Spielfeld in der Europäischen Union und außerhalb hergestellt ist, können wir in diese Richtung, die die Europäische Union vorschlägt, nicht gehen.

Es geht um die Frage der Trusts, Mantelgesellschaften, darum, dass all diese Mög­lichkeiten, die rechtlich auf den Kanalinseln, anderswo, auch im UK gegeben sind, vom Tisch sein müssen. Es nützt uns nichts, wenn es Verträge mit Ländern gibt, die zwar alle Informationen hergeben, aber dann dazu sagen: Wir haben Konstrukte, rechtlich möglich in unserem Land, wo wir nichts wissen; Trusts, andere Themen.

Deswegen sind das Punkte, die wir zu diskutieren haben. Was die Doppelbesteue­rungsabkommen betrifft, hat Österreich natürlich mehr in der Hand, weil wir dort in der Vertragssituation das auch verlangen können. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Königs­hofer.

 


Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Herr Vizekanzler! Im Zuge der Diskussion um die Aufweichung des Bankgeheimnisses haben Sie immer wieder hoch und heilig versprochen, dass dies für die Österreicher nicht der Fall sein wird. Jetzt sehen wir aber schon wieder die ersten Schritte auf europäischer Ebene. Sie haben gerade selbst gesagt, Sie waren dort und haben dem entgegengewirkt. Ich vertraue diesen Zusagen aber noch immer nicht, Herr Vizekanzler!

Deshalb meine Frage: Was werden Sie tun, wenn im Sinne des Gleichbehandlungs­grundsatzes der EU-Gerichtshof nach Anrufung zum Beispiel eines bundesdeutschen Staatsbürgers zur Auffassung kommt, dass die Aufhebung des Bankgeheimnisses auch für österreichische Staatsbürger eben im Zuge des Gleichbehandlungs­grund­satzes notwendig wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Herr Abgeordneter, ich kann mich jetzt nicht mit hypothetischen Fragen, was wäre, wenn der Europäische Gerichtshof welchen Fall entscheidet, auseinandersetzen. Man muss sich die recht­lichen Vorgänge anschauen. Wir sind jedenfalls bei der Beschlussfassung hier im Par­la­ment seitens des Finanzministeriums, seitens der Experten genau davon ausge­gangen, dass wir rechtlich die Frage des Bankgeheimnisses für Österreicher abge­sichert haben und dass mehr Informationen für ausländische Mitbürger oder Bürger, die bei uns Geld zur Verwaltung lassen, gegeben werden.

Das heißt, wir haben sehr wohl auch diese Fragen der Grundsätze der Europäischen Union in unserer Gesetzgebung beachtet und hoffen und gehen davon aus, dass sie auch halten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Matznetter.

 


Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Finanzminister, da das jetzt ein bisschen kontrovers war, will ich Ihnen die Chance geben, ein paar Dinge klarzustellen.

Abgeordneter Westenthaler und zuletzt auch der Kollege von der FPÖ haben die Frage angesprochen, ob das Bankgeheimnis durch das Verschulden dieser Bundesre­gie­rung – durch das Amtshilfe-Durchführungsgesetz oder weitere Maßnahmen – abge­schafft worden ist. Ich komme zurück auf die Situation, wie sie wirklich ist: Es gibt in der Europäischen Union eine Zinsbesteuerungsrichtlinie, nach der Österreich, Luxem­burg und Belgien so lange mit einer Quellensteuer arbeiten dürfen und nicht auto­matisch melden müssen, solange sich fünf Länder in Europa nicht den OECD-Standards unterwerfen und die USA kein gleichwertiges Verfahren haben.

 


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