Meine Frage zielt auf die politische Verantwortung ab:
Ist es richtig, dass weder Sie als Finanzminister noch Ihren Vorgänger Willi Molterer, sondern Ihren Vorvorgänger Karl-Heinz Grasser, der von der FPÖ in die Regierung nominiert wurde, die Verantwortung trifft, durch seine Zustimmung zu dieser Zinsbesteuerungsrichtlinie im ECOFIN eine künftige endgültige Abschaffung des Bankgeheimnisses für EU-Bürger in Österreich ermöglicht zu haben? (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Artikel 10!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Wenn man die Geschichte der Zinsbesteuerungsrichtlinien der Europäischen Union kennt, dann weiß man, in welche Amtszeit die Beschlussfassung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie fällt, nämlich in die Amtszeit von Karl-Heinz Grasser.
Es wurde dann beschlossen, dass die im Artikel 10 geregelte Frage hinsichtlich des automatischen Informationsaustausches für Luxemburg, Österreich und Belgien nicht gilt (Abg. Ing. Westenthaler: Nicht gilt, Herr Kollege Matznetter!), solange Länder wie Liechtenstein, die Schweiz, Andorra, Monaco und auch die USA keine entsprechenden Verträge mit der Europäischen Union haben – ansonsten würde das auch für Österreich gelten. (Abg. Ing. Westenthaler: Na bitte! Na schau!)
Es ist also eine Beschlussfassung, die in der Amtszeit von Karl-Heinz Grasser einstimmig in der Europäischen Union zu treffen war. Allerdings ist es ihm zu verdanken, dass diese Ausnahmeregelung überhaupt Eingang in die Beschlussfassung gefunden hat – das muss man auch dazusagen –, und zweitens, dass wir jetzt darum kämpfen, damit ordentlich umzugehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Wir haben eine Ausnahmeregelung verhandelt! Abgeblitzt, Matznetter! Eigentor!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es wurden alle Fragen und Zusatzfragen aufgerufen. Ich beende damit die Fragestunde und bedanke mich beim Herrn Vizekanzler. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: Zurückziehung: 3358/J;
2. Anfragebeantwortungen: 2895/AB bis 2899/AB;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden (USG- Novelle 2009) (395 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (396 d.B.).
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
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