2. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 224/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verlängerung der Karenz bis zum Ablauf des 3. Lebensjahres des Kindes (363 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 299/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld (364 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache mit einer 10-minütigen Redezeit. – Bitte.
10.27
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute eine Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz. Es geht um die Einführung einer weiteren Auszahlungsvariante, und zwar von 1 000 € pro Monat, 12 plus 2 Monate, und außerdem soll eine einkommensabhängige Variante mit gleicher Dauer im Ausmaß von 1 000 bis 2 000 € eingeführt werden.
Das Kinderbetreuungsgeld, das zum Glück eingeführt wurde und nun vorhanden ist, ist eine gute und erfolgreiche Errungenschaft. Ich weiß, dass das noch unter dem Widerstand der SPÖ zustande gekommen ist – daran sollte man nur erinnern. Es war ein anerkannter Meilenstein in der Familienpolitik, und es ist gut, dass es dieses Kindergeld gibt, denn das Kindergeld ist ein Weg vom Familienlastenausgleich zum Familienleistungsausgleich. Wir stehen daher positiv zu diesem Kinderbetreuungsgeld, denn erstmals wird die elterliche Betreuungs- und Erziehungsarbeit, die oftmals vor allen Dingen von Müttern erbracht wird, als Leistung anerkannt und finanziell zumindest teilweise abgegolten. (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb war es auch konsequent, dass in den Erläuternden Bemerkungen bei der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ganz bewusst formuliert wurde, dass es um die Anerkennung und die teilweise Abgeltung der Betreuungsleistung der Eltern beziehungsweise um eine teilweise Abgeltung der finanziellen Belastung durch die außerhäusliche Betreuung von Kindern geht, denn genau darum geht es.
Leider leben wir in einer Zeit, in der Leistungen, die nicht durch einen Lohnzettel bewertet werden, oftmals nicht als Leistungen wahrgenommen werden, und genau das ist mitunter sehr negativ für Frauen, die dann zu wenig Versicherungszeiten zustande bringen. Es gibt viele Pensionistinnen in Österreich – nämlich über 300 000, 400 000 –, die mit einer Mindestpension ihr Dasein fristen müssen, was nicht unbedingt als sozial zu bezeichnen ist.
Von dieser groben Fehleinschätzung und Unterbewertung sind eben hauptsächlich Frauen in unserer Gesellschaft betroffen, denn Familienarbeit wird im Falle der Kinderbetreuung eben hauptsächlich von Frauen – Müttern – geleistet.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite