Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 86

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zeugt von wenig Vertrauen in die Menschen unseres Landes. Wir werden auch dies­bezüglich entsprechende Entschließungsanträge einbringen.

Ein Punkt, den ich noch erwähnen möchte, ist die Zuverdienstgrenze. Das ganze Land redet gerade über das Transferkonto, über die Offenlegung von Leistungen durch den Staat. Was ganz interessant ist in diesem Zusammenhang, das ist der Umstand, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen, auch das, was eine Frau oder ein Mann aus der Miete oder aus der Verpachtung verdient, einfach nicht in die künftige Zuverdienstgrenze einberechnet werden. Das heißt, man kann aus Kapitaleinkünften Unmengen verdie­nen. Wenn ich aber eine Alleinunternehmerin bin, wird mir sofort nach einem Jahr die Zuverdienstgrenze bei meinem Jahreseinkommen einberechnet. Das ist tatsächlich eine Ungleichbehandlung, die wahrscheinlich auch nicht verfassungskonform ist. Das sagen auch Experten, und das wird hoffentlich auch geprüft. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.

 


12.27.09

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­des­ministerin! Frau Staatssekretärin! In Anbetracht der langen Bedenkzeit und Ver­hand­lungszeit, die Sie für dieses neue Kinderbetreuungsgeldgesetz beansprucht haben, ist das Ergebnis dieses Prozesses ziemlich dürftig.

So ist die neue einkommensabhängige Variante mit 80 Prozent des letzten Netto­gehaltes schon aufgrund der geringen Dauer von zwölf plus zwei Monaten familien­politisch sehr bedenklich. Sie bewirkt, dass Kleinkinder in den ersten 14 Monaten die Zuwendung ihrer Eltern erhalten können. Aber was ist danach? – Es kann doch nicht Zielsetzung einer Regierung sein, kleine Kinder und Unter-Zweijährige künftig gleich­sam mit Gewalt in Fremdbetreuung zu drängen? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Wurm: „Mit Gewalt“?!) – Na ja.

Wie wir heute schon mehrmals gehört haben, gibt es ungleich mehr Frauen, die eine dreijährige Variante bevorzugen würden, anstatt einer temporären Minimalvariante. Entwicklungspolitische Studien haben bewiesen, wie wichtig es ist, eine gleiche Bezugsperson für ein kleines Kind in den ersten drei Jahren zu haben. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Bei einer Geburtenrate von 1,4 Kindern pro Frau in Österreich soll jedes Baby gleich viel wert sein, unabhängig davon, ob die Frau Mindestlohnempfängerin oder Spitzen­verdienerin ist. Daher sollte auch ein einheitliches Kindergeld gefördert werden.

Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Sie sprechen in anderen Zusammen­hängen immer sehr gerne von Diskriminierung. In diesem Fall müssen Sie sich aber selber an der Nase nehmen, denn sollte man nicht schon bei der Geburt mit Gleich­behandlung anfangen?

Sehr geehrte Damen und Herren! Von der völligen Gleichstellung von Alleinerzie­herin­nen sind wir mittlerweile meilenweit entfernt. Anstatt allen Kindern ein Kinderbetreu­ungsgeld in gleicher Höhe auszubezahlen, wird es für Alleinerzieherinnen weiterhin unnötige Sonderbestimmungen geben. Der Tatsache, dass Eineltern-Haushalte ein dreifach höheres Armutsrisiko im Vergleich zur Restbevölkerung aufweisen, wird man erneut nicht gerecht. Es bräuchte hier einen gezielten Umgang mit Sozialtransfers und ein umfassendes Betreuungsangebot, damit auch alleinerziehende Frauen in die Lage versetzt werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

 


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